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Prozess Mordfall Nora

© dpa

Augsburg: Noras Mörder bekommt Höchststrafe

Er trat, vergewaltigte und erwürgte sie - nun wurde der Mörder der 18 Jahre alten Nora in Augsburg ein halbes Jahr nach der Tat zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Aufgrund der Grausamkeit des Verbrechens und seiner gestörten Persönlichkeit kommt er vorerst jedoch in psychiatrische Behandlung.

Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die junge Frau im Dezember 2007 vergewaltigt und ermordet hat. Zunächst werde der Maurerlehrling in die Psychiatrie kommen, sagte Gerichtssprecher Karl-Heinz Haeusler. Wenn der Täter dann von einem Gutachter als geheilt beurteilt werde, müsse er seine Haftstrafe antreten.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Opferanwälte. Die Verteidiger des Jugendlichen hatten eine "gerechte Strafe" gewünscht. "In so einem Fall kann man kein mildes Urteil fordern", sagte Verteidigerin Alexandra Gutmeyr.

"Gewalt, die selten ist"

"Sein Verhalten bei der Tat und danach in der Haft hat gezeigt, dass er noch sehr gefährlich ist", sagte Haeusler über den Täter. Im Verfahren sei deutlich geworden, dass bei dem Jugendlichen eine "schwere seelische Abartigkeit" vorliegt. Seine Persönlichkeit sei gestört und er habe abartige sexuelle Neigungen. "Er ist mit einer Gewalt auf das Opfer losgegangen, die selten ist", sagte Hauesler.

Der junge Mann hatte Nora nachts auf deren Heimweg überfallen und mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt. Anschließend zog er sie hinter eine Garage, vergewaltigte und erwürgte sie. Im Prozessverlauf hatten Zeugen ihn als gespaltene Persönlichkeit beschrieben, die mal nett und höflich, dann wieder aggressiv sein konnte.

Weil der Jugendliche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, hatte das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Bei der Urteilsverkündung habe er keine Reaktion gezeigt, sagte Noras Vater im Anschluss. Angesichts des Mordes an seiner Tochter fühle er sich auch nach dem Urteil nicht erleichtert. "Aber ich bin froh, dass der anderen nichts mehr tun kann." (sba/dpa)

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