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Babymord: Drei Jahre Haft für Mutter wegen Totschlags

Das Landgericht Lübeck hat eine 24 Jahre alte Frau zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie ihren Sohn unmittelbar nach der Geburt getötet hat. Sie befürchtete, dass sie ihren Ausbildungsplatz verliert, wenn sie das Kind behält.

Sie hatte Angst um ihren Ausbildungsplatz. Deshalb verleugnete die zweifache Mutter ihre erneute Schwangerschaft sogar vor ihrem Lebensgefährten. Statt Hilfsangebote anzunehmen, erdrosselte die 24 Jahre alte Frau aus dem schleswig-holsteinischen Eutin ihren Sohn mit Pullover und Kabel. Am Donnerstag wurde sie vom Landgericht Lübeck wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu drei Jahren Haft verurteilt.

Mit ihrer Entscheidung blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten plädiert. Der Verteidiger hatte dagegen eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin gefordert. Sie hatte während des Prozesses unter Tränen ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Erdrosselung durch Elektrokabel

"Unfassbar ist der Ablauf für jemanden, der sich nicht mit der Persönlichkeit der Angeklagten befasst hat", betonte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann in der Urteilsbegründung. Die Auszubildende hatte ihr Kind im April 2006 auf dem Dachboden einer zu ihrer Wohnung gehörenden Garage entbunden. Nach der Geburt nahm sie einen Pullover und erdrosselte das Neugeborene. Um sicher zu gehen, habe sie das Baby noch mit einem Kabel stranguliert, sagte der Richter.

Nach der Tat rollte die Mutter den Leichnam in eine Wolldecke und steckte ihn in einen Müllsack. Den Sack verstaute sie in einem Karton auf dem Dachboden. Danach ging sie zurück in ihre Wohnung, schaltete den Fernseher ein und setzte sich an eine Spielkonsole. Abends saß sie gemeinsam mit ihrem Freund und den beiden Kindern zum Essen am Tisch. Die Stimmung sei "ganz normal" gewesen, hatte die 24-Jährige vor Gericht gesagt.

"Fehlen einer vorbildhaften Familie"

Während der Richter das Strafmaß begründete, weinte die Frau. Singelmann betonte, während der Schwangerschaft hätte es "genügend Zeit gegeben, über andere Lösungen nachzudenken". Die Angeklagte hätte nur eines der zahlreichen Hilfsangebote annehmen müssen. Doch stattdessen verleugnete sie ihre Schwangerschaft, ihren Bauch kaschierte sie mit weiter Kleidung.

Mit Blick auf die von einer Sachverständigen festgestellten "diversen Defizite" der Frau erkannte das Gericht auf einen minderschweren Fall von Totschlag. Neben dem "Fehlen einer vorbildhaften Familie" nannte der Richter Kommunikationsprobleme zwischen der jungen Frau und dem Vater des Kindes.

Zwei Tage nach der Geburt des Kindes war die Frau wieder zur Arbeit gegangen. Ihr Chef schickte die Auszubildende jedoch nach Hause und alarmierte die Polizei. Bei Untersuchungen im Krankenhaus wurde festgestellt, dass die Frau schwanger gewesen war.

Gegen das Urteil kann binnen Wochenfrist Revision eingelegt werden. Die Verteidigung will dies prüfen.

André Klohn[ddp]

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