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Panorama: "Besonders schwere Schuld" - Mehr als 13 Jahre nach dem Mord an den beiden Mädchen wird der Prozess zum dritten Mal aufgerollt

Mehr als 13 Jahre nach dem Mord an den Weimar-Kindern Melanie und Karola hat die Staatsanwaltschaft erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe für Monika Böttcher gefordert. Die Anklagevertreter beantragten am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht zugleich, "die besondere Schwere der Schuld" festzustellen.

Mehr als 13 Jahre nach dem Mord an den Weimar-Kindern Melanie und Karola hat die Staatsanwaltschaft erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe für Monika Böttcher gefordert. Die Anklagevertreter beantragten am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht zugleich, "die besondere Schwere der Schuld" festzustellen. Dann könnte Böttcher nicht bereits nach 15 Jahren Gefängnis freikommen. Der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke sagte, das Urteil im dritten Weimar-Prozess solle am 21. Dezember fallen.

Die Staatsanwälte Christina Sauerwald und Thomas Bechtel erklärten in ihren Plädoyers, die Beweisaufnahme habe eine lückenlose Indizienkette erbracht. Die heute 41-Jährige habe ihre arglosen Töchter am Vormittag des 4. August 1986 heimtückisch ermordet. Die Angeklagte, die die Tat bestreitet, nahm den Strafantrag ohne äußerliche Regung entgegen.

Sauerwald sagte, es gebe weder Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit Böttchers noch Anhaltspunkte für eine Affekttat. Allerdings räumte sie ein, dass das genaue Motiv nicht mehr geklärt werden könne. Eine große Rolle für den Kindesmord habe aber die Beziehung Böttchers zu ihrem Geliebten Kevin Pratt gespielt. Nachdem sie diesen mit einer Jüngeren gesehen hatte, sei ihr kurz vor dem Mord offenbar klar geworden, dass sie etwas unternehmen müsse.

Die so genannte Nachtversion der Angeklagten, nach der ihr Exmann Reinhard Weimar die Kinder getötet hat, sei eine "haarsträubende Geschichte", sagte Bechtel. Böttcher habe im Sommer 1986 ihre Aussagen "immer den nachweisbaren Tatsachen angepasst". Die Staatsanwälte verwiesen auf die Aussagen von mehreren vereidigten Zeugen, dass die Mädchen am Morgen noch gelebt hätten. Auch die leeren Blasen der Kinder, die Inhalte ihrer Mägen und die Faserspuren an ihrer Kleidung seien Teile der Indizienkette. Die Angeklagte habe am Morgen des 4. August zunächst Erledigungen gemacht. Dann sei zu einem Parkplatz gefahren. Dort sei ihre bereits gefasste Entscheidung, die Kinder zu töten, "zum festen Entschluss geworden".

Sauerwald beantragte, Böttcher wieder in Haft zu nehmen. Die Angeklagte hat bereits neun Jahre im Gefängnis gesessen. Sie war 1988 vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt und 1995 auf freien Fuß gesetzt worden. In einem Wiederaufnahmeverfahren sprach sie das Landgericht Gießen 1997 frei. Wegen Mängeln in der Beweiswürdigung hatte der Bundesgerichtshof den Freispruch vor einem Jahr aufgehoben. Am späten Donnerstagnachmittag forderte auch die Vertreterin der Nebenklage lebenslang.

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