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Bundesgerichtshof: Gentests an Embryonen nicht strafbar

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag in einem Grundsatzurteil genetische Untersuchungen an befruchteten Eizellen für nicht strafbar erklärt. Die Bundesrichter sehen nun den Gesetzgeber gefordert.

Die umstrittenen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind nicht strafbar. Die Untersuchung von Embryonen auf Erbrankheiten außerhalb des Mutterleibs, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Leipzig.

Die Bundesrichter des 5. Senats verwarfen einen Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin, das einen Frauenarzt wegen der von ihm an Patientinnen vorgenommenen Präimplantationsdiagnostik (PID) freigesprochen hatte.

Der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf sagte, es gehe nicht um die Billigung der Selektion von Embryonen für die Geburt eines Wunschkindes. Es sei dem Gesetzgeber überlassen, PID zu verbieten oder strafbar zu machen. Nach bisheriger Rechtslage sei dies nicht möglich. (sf/ddp/dpa)

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