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Nicht durchgeknallt: Gabriele Pauli.

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Bundesverfassungsgericht: "Bild.de" darf Gabriele Pauli nicht als "durchgeknallt" bezeichnen

Die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ kann ehrverletzend und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Gabriele Pauli hatte gegen "Bild.de" geklagt.

Die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ kann ehrverletzend und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Abhängig vom Zusammenhang kann diese Bezeichnung demnach nicht mehr mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar sein.

Es ging um die Latex-Handschuhe von Gabriele Pauli

Die Richter gaben damit teilweise der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli recht. Pauli hatte gegen Äußerungen in einem Beitrag von „Bild.de“ geklagt, den das Online-Medium 2007 als Reaktion auf ihre Fotos in Latex-Handschuhen veröffentlicht hatte. 2012 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München Paulis Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil war sie vor das Verfassungsgericht gezogen. Der Springer-Verlag wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben und prüft den Beschluss. Die weitergehende Beschwerde der ehemaligen Landrätin, mit der sie sich unter anderem gegen die Billigung der Bezeichnung „Domina-Posen“ durch das OLG wandte, scheiterte beim Verfassungsgericht jedoch. (dpa)

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