zum Hauptinhalt

Bußgelder: Raser müssen im Ausland bald zittern

Ab dem 1. Oktober werden die deutschen Behörden in die Pflicht genommen, Bußgeldbescheide deutscher Staatsbürger aus dem EU-Ausland selbst einzutreiben.

Bislang hat Roman Becker seinen Mandanten immer geraten, Bußgeldbescheide aus dem Ausland einfach wegzuwerfen. Damit soll es nun vorbei sein. In Zukunft muss sich der Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht neu orientieren. Denn schon bald kommen im Ausland Rasende nicht mehr so leicht davon. Das entsprechende deutsche Gesetz tritt am 1. Oktober nach mehreren Verzögerungen in Kraft.

Deutsche, die im Ausland als Verkehrssünder in Erscheinung treten, müssen aber unter Umständen schon vorher um ihre Urlaubskasse zittern. Denn maßgeblich ist nicht der Tatzeitpunkt, sondern das Ausstellungsdatum. Wenn das Delikt also vor dem 1. Oktober festgestellt, der Bußgeldbescheid aber erst danach ausgestellt wird, tritt die neue Regelung bereits in Kraft. In den Sommerferien kann es also schon ernst werden. Nur in diesen Osterferien kommen Verkehrsrowdys wahrscheinlich noch davon. Wobei sie, wenn sie einen Strafzettel wegwerfen, das Land bis zur Verjährung nicht mehr besuchen können. Ausnahme war aber immer schon Österreich. Mit diesem Nachbarn gibt es ein Vollstreckungsabkommen.

Im europäischen Raum fehlte dagegen eine Gesetzgebung für effektive Vollstreckung von Geldsanktionen bei Verkehrsdelikten. Die neue Rechtsgrundlage ist der sogenannte „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen“, der es den Bußgeldstellen aus anderen Ländern ermöglicht, Geldbußen ab einem Betrag von 70 Euro einzutreiben.

Im Ausland sind Bußgelder oft erheblich höher. Für Alkohol am Steuer müssen beispielsweise in Großbritannien umgerechnet 6500 Euro gezahlt werden. In Norwegen zahlen Raser bereits bei 20 Kilometer überhöhter Geschwindigkeit mindestens 450 Euro. Der Erlös kommt nach der Umsetzung des Europäischen Rahmenbeschlusses allein dem Heimatland des Verkehrssünders zugute. Das heißt: Wenn ein Deutscher in Großbritannien zu schnell fährt und seinen Strafzettel vorerst nicht bezahlt, treibt der deutsche Staat das Geld ein – und behält es auch. Noch streiten allerdings Bundesrat und Bundestag, ob der Vollstreckungserlös je zur Hälfte dem Bund und den Ländern zufließe oder, wie ursprünglich vorgesehen, ausschließlich dem Bund zustehe. Fachanwalt Becker findet es widersprüchlich. „Wie kann es sein, dass der Staat, in dem das jeweilige Verkehrsdelikt begangenen wurde, das Bußgeld nicht erhält?“

Ein weiteres Problem besteht in dem unterschiedlichen Umgang mit der Halterhaftung. Während in Österreich oder Italien ein Foto des Nummerschildes gemacht und grundsätzlich der Kfz-Halter belangt wird, muss in Deutschland der Fahrer zahlen. Eine Halterhaftung würde nicht mit der deutschen Gesetzgebung übereinstimmen, die dem Grundsatz: „Keine Strafe ohne Schuld“ nachgeht. „Wenn man glaubhaft machen kann, dass man nicht gefahren ist, wird auch nicht vollstreckt“, sagt Maximilian Maurer, Sprecher des ADAC, über das Rechtsschlupfloch.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false