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Chronologie: Der Fall Marco

Seit April sitzt der 17-jährige Marco aus dem niedersächsischen Uelzen in der Türkei in Untersuchungshaft. Ihm wird sexueller Missbrauch einer 13-jährigen Britin vorgeworfen.

11. April

: Ein Discoabend in dem türkischen Badeort Side endet für Marco und das Mädchen im Hotelzimmer der Britin. Er spricht später von gemeinsamen Zärtlichkeiten, sie von sexueller Belästigung.

12. April: Marco wird im Hotel festgenommen, nachdem die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet hat. Er kommt in Untersuchungshaft, ein Antrag auf vorläufige Freilassung wird Anfang Juni abgelehnt.

22. Juni: Deutsche Medien berichten über den Fall. Berlin hat die Türkei bereits aufgefordert, Marco bis zur Verhandlung freizulassen.

25. Juni: Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) bittet die Türkei um Marcos Freilassung. Die Bundesregierung setzt sich für Hafterleichterungen ein.

26. Juni: Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bemüht sich bei seinem türkischen Amtskollegen Abdullah Gül um Marco. Der Schüler sagt einer Zeitung, das Mädchen habe die Initiative ergriffen und sich als 15-Jährige ausgegeben. Sex hätten sie nicht gehabt.

27. Juni: Die 13-Jährige sagt der Presse, Marco sei nach einem Streit in ihr Hotelzimmer gekommen, um sich zu entschuldigen. Als sie geschlafen habe, habe er sich auf sie gelegt, sie aber nicht vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen Marco.

28. Juni: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rät zu "Behutsamkeit und Ruhe". Die türkische Justiz verhängt eine Nachrichtensperre. Der türkische Generalstaatsanwalt wirft deutschen Medien "versuchte Beeinflussung der Justiz" und Steinmeier "Taktlosigkeit" vor.

29. Juni: EU-Kommissar Günther Verheugen (SPD) kritisiert den Umgang der Türkei mit Marco. Die U-Haft sei nicht gerechtfertigt. Wenige Tage später verteidigt der Europa-Abgeordnete Cem Özdemir (Grüne) die türkische Justiz. Die Vorgehensweise entspreche europäischen und rechtstaatlichen Normen.

6. Juli: Der Prozess wird nach eineinhalb Stunden Verhandlung auf den 8. August vertagt. Der Schüler bleibt weiterhin in Haft.

21. Juli: Einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge will der türkische Anwalt des Mädchens eine Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragen, was ein Haftstrafe von bis zu 15 Jahren bedeuten kann. Der Anwalt beruft sich auf ein ärztliches Gutachten.

6. August: Marco befindet sich nach Aussage seines Anwaltes an einem "psychischen Tiefpunkt".

8. August: Der Prozess wird auf den 6. September vertagt. Obwohl zwei Zeugen den Schüler in der Verhandlung entlasten, bleibt er in Haft. Ein Gutachter bestätigt die Aussagen von Marco, dass das Mädchen nicht vergewaltigt wurde und an dem Abend auch keinen Geschlechtsverkehr hatte. (mit dpa)

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