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Panorama: Das Hotel muss sicher sein

Reiseveranstalter haften für Gefahren im Urlaub

Karlsruhe - Reiseveranstalter müssen ihre Vertragshotels auf ausreichende Sicherheitsstandards überprüfen und andernfalls für Schäden haften. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und verurteilte den Reiseveranstalter ITS in zwei Verfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld.

Im ersten Fall war ein elfjähriger Junge im Wasserbecken eines griechischen Hotels ertrunken, weil er mit dem Arm in ein ungesichertes Absaugrohr gekommen war. Im zweiten Fall war ein achtjähriges Mädchen in einem von der ITS als „kindgerecht“ angepriesenen Hotel gegen eine geschlossene Glasschiebetür gelaufen, die zerbarst. Weil das Glas nicht splitterfest war, erlitt das Mädchen schwerste Schnittverletzungen und war unter anderem wegen der schlechten medizinischen Versorgung auf Menorca ein halbes Jahr auf einen Rollstuhl angewiesen.

Der BGH entschied nun, dass Reiseveranstalter eine so genannte Verkehrssicherungspflicht für alle Bauten und Einrichtungen trifft, die aus der Sicht eines Reisenden zur Hotelanlage gehören. Hätte die ITS im ersten der beiden Fälle pflichtgemäß nach der Baugenehmigung für die Badeanlage gefragt, wäre aufgefallen, dass die Anlage illegal errichtet worden war. AFP

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