zum Hauptinhalt

das-tut-man-nicht.de: Schwangerschaftsabbruch: Wann darf man dazu raten?

Der Philosoph und Mitbegründer der deutschen Bioethik, Hans-Martin Sass, antwortet auf die Frage, ob man bei einer drohenden Behinderung des Kindes ethisch richtig handeln kann, wenn man einer Schwangeren zum Abbruch rät.

FRAGE:

Meine beste Freundin hat eine Tochter, die geistig behindert ist. Sie ist jetzt vier Jahre alt, und braucht viel Betreuung und Aufmerksamkeit. Meine Freundin ist wieder schwanger, aber noch so ein Kind, das schaffen sie und ihr Mann nicht. Die Ärzte können nicht sagen, ob das Kind normal wird. Ich kenne ein Paar, das sich in einem ähnlichen Fall zum Abbruch entschlossen und es danach noch mal probiert hat. Ich würde ihr gern helfen - kann ich ihr raten, es auch so zu machen?

HANS-MARTIN SASS ANTWORTET:

Sie sprechen eine Frage an, die in ihrem Kern jahrhundertealt ist und auf die Philosophen, Theologen, Juristen, Vorgesetzte, Ehemänner, Familienoberhäupter immer wieder Antworten vorgeschlagen oder durchgesetzt und erzwungen haben. Ich denke, Ihre Freundin sollte es sich nicht leicht machen mit einer Entscheidung. Sie sollte viele Meinungen einholen - nicht als besserwisserische Ratschläge, sondern als unterschiedliche Informationen zu einem ethisch und existentiell (nicht unbedingt juristisch) offenen Thema. Und sie sollte auf Sie oder andere Freunde dabei mehr hören als auf Priester oder Juristen oder Ärzte oder Bioethiker. Sie wird letztlich allein die Verantwortung für die Entscheidung tragen, tragen müssen, tragen dürfen.

Die Entscheidung wird auch davon abhängen, wie belastbar sich Ihre Freundin fühlt, wie überlastet sie schon jetzt eventuell ist mit ihrem behinderten Kind. Mein Rat, den ich auch anderweit vertreten habe, wäre, eine Entscheidung aber bald zu treffen und sich nicht allzulange zu quälen, weil ja auch das werdende Leben wächst. Wir wissen, dass vor dem 70. Tage der Schwangerschaft ein funktionierendes Hirnleben nicht existiert. Das Hirn wächst nur, Zellen spalten sich immer wieder, sie können deshalb keine Erinnerungen oder Informationen speichern, wohl auch keinen Schmerz. Eine klassische jüdische Position sieht daher den Fetus (sogar bis zur Geburt) als unselbstständigen Teil des weiblichen Körpers an, den sie wie eine Mikrobe abspalten, abtreiben kann.

Ich würde das ethische Problem der Abtreibung mit zunehmendem Alter des Fetus als ethisch jeweils problematischer ansehen. Und hier müsste Ihre Freundin dann den Schutz und die Akzeptanz des in ihr wachsenden Lebens abwägen gegen ihre Verantwortung dem viel Zuwendung verlangenden schon geborenen Kind oder einem anderen noch zu zeugenden und/oder ihrer eigenen Belastbarkeit.

Wir machen alle Fehler und bereuen diese später, aber dies ist auch Fall, in dem nur einer (eine) die Verantwortung haben darf und haben soll: die Schwangere. Und je näher jemand ihr steht, umso wichtiger wird der Rat für sie sein - der Rat von Philosophen oder Theologen sollte weit dahinter anstehen. Wenn es allerdings um den "Rat" (besser "Drohung") des Staatsanwalts geht, ist das eine andere Sache. Aber auch über dem Staatsanwalt steht in solchen höchstpersönlichen Verantwortungen das eigene Gewissen (vor Gott und/oder nur vor sich selbst).

Sorry, dass der Philosoph nicht mehr weiss, hierzu zu sagen, - und sich auch verpflichtet fühlt, nicht mehr zu sagen oder gar als Moralapostel, ohne irgendwie existentiell betroffen zu sein, aufzutreten. Also, ich sollte nicht 'sorry' sagen, denn die Entscheidung kann Ihrer Freundin niemand abnehmen, auch nicht ihr Ehemann oder Sie oder sonst jemand: so is life, so is responsibility, so is ethics.

Hans-Martin Sass ist Philosophie-Professor an der Ruhruniversität Bochum und am Kennedy Institute of Ethics an der Georgetown University in Washington D.C. Sass hat 1985 has Zentrum für medizinische Ethik in Bochum gegründet und gilt als einer der Begründer der Bioethik in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat er sich immer stärker wissenschaftlich mit dem Problem unterschiedlicher ethischer Maßstäbe in verschiedenen Gesellschaften auseinandergesetzt. Sass vertritt die Ansicht, dass aufgeklärte und informierte Bürger in der Regel bessere Ratgeber in ethischen Fragen sind, als der Gesetzgeber, der seine Normen vorschreibt und sanktioniert.

Quelle: www.das-tut-man-nicht.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false