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Panorama: Der Richter zweifelt

Fall Jakob: Magnus G. wirkt unglaubwürdig

Frankfurt/Main (dpa). Im Frankfurter Prozess um die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler hat das Gericht am Dienstag Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten geäußert. „Ich will keinen Hehl daraus machen, dass es für mich sehr schwer ist, die Geschichte mit dem Alkohol nachzuvollziehen und ihnen zu glauben“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Bachl zu dem angeklagten Magnus G. Der 28Jährige hatte zuvor angegeben, er habe den entführten Jungen betrunken machen wollen, damit er sich später an nichts erinnern könne.

Trotz eindringlicher Nachfragen des Gerichts bestritt der Angeklagte am dritten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer erneut eine Tötungsabsicht. Der 28-jährige sagte jedoch, er sei sich bewusst gewesen, dass sein „tausendprozentiger“ Plan erhebliche „Risiken“ gehabt habe. Bei einem Scheitern wäre er bereit gewesen, „ins Gefängnis zu gehen“.

Magnus G. hatte bereits am zweiten Verhandlungstag gestanden, den elfjährigen Jungen unmittelbar nach der Entführung am 27. September vergangenen Jahres in seiner Wohnung getötet zu haben, weil dieser sich gewehrt habe. Sein Plan habe vorgesehen, dem Jungen in einer Hütte Wodka einzuflößen, damit er einen „Filmriss“ bekomme und sich nach Zahlung des Lösegelds von einer Million Euro an seinen Entführer nicht mehr erinnern könne. Die Anklage ist aber davon überzeugt, dass der mit Jakob bekannte Magnus G. die Ermordung seines Opfers geplant hatte, um die Entführung zu verdecken.

Der Kammervorsitzende hielt dem Angeklagten auch die Frage vor, wieso er in seiner Wohnung nicht damit gerechnet habe, dass ein an Händen und Füßen gefesseltes Kind „zappelt und schreit“. Magnus G. hatte den Elfjährigen mit bloßen Händen gewürgt und erstickt. Der Jurastudent räumte ein, dass seine Schilderung der Tatumstände im Nachhinein wie eine Schutzbehauptung klinge. Sein Verteidiger Endres sagte, er habe seinem Mandanten empfohlen, die Wahrheit zu sagen, auch wenn die Skepsis des Gerichts durchaus nachvollziehbar sei.

Seine „Lügengeschichten“ nach der Festnahme rechtfertigte der Angeklagte am Dienstag damit, dass er Angst gehabt habe, „was passiert, wenn ich sage, dass Jakob tot ist“. Er hatte sich zuerst als Geldbote bei der Entführung ausgegeben und drei Bekannte der Tat beschuldigt. Als ihm am 1. Oktober in der Polizei-Vernehmung mit Gewalt gedroht wurde, nannte er den Aufenthaltsort des Jungen.

Magnus G. wollte nach den Worten seines Anwalts am Dienstag zu der Gewaltdrohung gegen ihn bei seiner Festnahme am Frankfurter Flughafen keine Aussage machen. Eine solche war zunächst für diesen Verhandlungstag erwartet worden.

Seine Freundin Katharina P. soll am Donnerstag aussagen. Sie soll von Beamten bedroht und nackt ausgezogen worden sein. Außerdem soll ihr Vergewaltigung angedroht worden sein. Ihre Eltern hatten diese Vorwürfe in einem Brief an das Gericht erhoben. Sie wollen erreichen, dass bei der Vernehmung der 17-Jährigen im Prozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

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