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Kinderschänder

© dpa

Dresden: Kindesmissbrauch: Elf Jahre Haft für Carsten D.

Ein 33-jähriger Kinderschänder muss elf Jahre hinter Gitter. Das Dresdener Landgericht sprach ihn unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig.

Im Prozess um die Vergewaltigung zweier Mädchen hat das Landgericht Dresden den 33 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im September 2005 und im Januar 2006 eine Neun- und eine Elfjährige entführt und sich an ihnen vergangen hat. Das Gericht entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte maximal sechs Jahre Haft beantragt. Sie erwägt nun, in Revision zu gehen.

Zudem muss der Mann dem jüngeren Mädchen 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für eventuelle psychische und physische Spätfolgen aufkommen. Außerdem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von rund 300.000 Euro tragen. Darin enthalten sind die Kosten für einen Massengentest an rund 14.000 Männern im Raum Dresden.

Missbraucht und ausgesetzt

Der aus Dresden stammende Mann hatte die Mädchen jeweils auf dem Heimweg abgefangen, in sein Auto gezerrt und war mit ihnen in ein Waldstück gefahren. Nachdem er sich an den Kindern vergangen hatte, setzte er sie auf einer Autobahnbrücke beziehungsweise einem Parkplatz aus.

Fast drei Jahre lang war nach dem Sexualtäter gesucht worden. Dabei war einer der größten deutschen DNA-Massentests veranlasst worden. Der Mann war den Ermittlern zuvor mit Hilfe der Rasterfahndung aufgefallen und wurde im Juni durch den DNA-Test als Täter identifiziert. (nal/ddp/AFP)

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