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Panorama: Er hat sich nicht bewährt

Amtsgericht verurteilt Boxer Graciano Rocchigiani zu Gefängnisstrafe – Verstoß gegen Auflagen

Frankfurt (Oder) - Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat Ex-Boxweltmeister Graciano Rocchigiani am Montag ein unschönes Weihnachtsgeschenk beschert. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr muss der 42-Jährige für sechs Monate hinter Gitter. Die Fahrerlaubnis wird ihm für 15 Monate entzogen.

Rocchigiani war in der Nacht zum 26. Mai dieses Jahres bei einer Polizeikontrolle in der Frankfurter Innenstadt mit 1,68 Promille im Blut erwischt worden. Der Ex-Boxer mit dem Spitznamen „Rocky“ saß nach einem Kneipenbesuch hinter dem Lenkrad seines schwarzen BMW auf dem Weg in das Arosa-Hotel in Bad Saarow. Besonders prekär: Zu diesem Zeitpunkt stand er wegen Vorstrafen wie fahrlässigen Vollrausches und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gleich unter dreifacher Bewährung.

Offenbar war dem gelernten Gebäudereiniger sein Fehler, der einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen gleichkommt, während der Polizeikontrolle im Mai bewusst. Der in Duisburg lebende 42-Jährige hatte seinen Führerschein damals widerspruchslos abgegeben.

In dem von einem starken Medienaufgebot begleiteten Verfahren gab sich der frühere Spitzensportler am Montag ebenfalls reumütig. Er habe „wieder mal Scheiße“ gebaut, erklärte Rocchigiani auf Nachfrage von Richterin Ines Hochkeppler. „Es tut mir Leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen.“ Nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin sei er nach Frankfurt gefahren. „Ich wusste eigentlich gar nicht so richtig, wo ich hin wollte, habe mich in eine Kneipe gesetzt und angefangen Bier zu trinken“, bekannte der prominente Angeklagte. Später habe er mit einigen Fans in einer Sportbar ein Fußballspiel angeschaut. „Danach bin ich leider in mein Auto gestiegen“, gab er sich vor Gericht zerknirscht.

„Ich bin doof“, lautete dann auch der Wortlaut seiner Schriftprobe, die Rocchigiani im Zuge der polizeilichen Ermittlungen abgeben musste. „Äußerlich scheint er deutlich unter Alkoholeinfluss zu stehen“, lautete das Fazit eines medizinischen Gutachtens, das vor Gericht verlesen wurde. Für die fahrlässige Trunkenheitsfahrt sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. „Ihnen war bewusst, dass Sie in ihrem Zustand nicht mehr hätten fahren dürfen“, sagte Richterin Hochkeppler in ihrer Urteilsbegründung. Aufgrund der „erheblichen Vorstrafen“ reiche auch sein Geständnis nicht aus, um die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Möglicherweise muss „Rocky“ jetzt länger als ein halbes Jahr ins Gefängnis. Denn mit der aktuellen Verurteilung sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die früheren Bewährungsstrafen widerrufen werden könnten, erläuterte Anklagevertreter Kai Münch, dessen Strafantrag das Gericht komplett gefolgt war. „Dieses Urteil hat mittelbaren Einfluss darauf“, sagte der Frankfurter Staatsanwalt.

Dann müsste der Ex-Boxer seine Zukunftspläne aufschieben. Während seine Lebensgefährtin gerade in Berlin einen Kosmetiksalon eröffnet hat, will „Rocky“ gemeinsam mit seinem Bruder Ralf in der Hauptstadt eine Boxschule betreiben. Gegenwärtig sind die beiden noch auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie. Der Verteidiger von Rocchigiani, Rechtsanwalt Bernhard Pohl, kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung am Montag Berufung an. Sein Mandant wollte sich hingegen nicht persönlich äußern. Er hatte sich während seines gesamten „Auftritts“ im Frankfurter Amtsgericht gegenüber Medienvertretern freundlich-reserviert gezeigt. ddp

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