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Panorama: Es bleibt beim Urteil gegen Hoffmann

Für den einstigen Impresario der "Drei Tenöre", Matthias Hoffmann, bleibt es bei einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet.

Für den einstigen Impresario der "Drei Tenöre", Matthias Hoffmann, bleibt es bei einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Das Landgericht Mannheim hatte ihn in zwei Entscheidungen im Dezember 1998 und im Januar 2001 wegen Steuerhinterziehung sowie Betruges verurteilt.

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