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Panorama: Fall Concorde: Continental freigesprochen

Bei dem Absturz in Paris starben 113 Menschen.

Versailles - Zwölf Jahre nach dem Absturz des Überschallflugzeugs Concorde bei Paris ist die US-Fluggesellschaft Continental von der strafrechtlichen Verantwortung für die Katastrophe freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Versailles sprach der Fluggesellschaft aber am Donnerstag eine zivilrechtliche Verantwortung zu. Continental muss der französischen Fluggesellschaft Air France daher eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Bei dem Absturz waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen 97 Deutsche. Die Concorde war kurz nach dem Start Richtung New York explodiert, nachdem sie auf der Startbahn des Pariser Flughafens Charles-deGaulle über ein Metallteil raste, das eine Continental-Maschine verloren hatte.

Das jetzige Urteil hat für die Angehörigen der Opfer keine Bedeutung mehr. Sie wurden vor mehr als zehn Jahren von der Air France entschädigt. Die Klage von Air France gegen Continental, um das Geld zurückzubekommen, hat nach dem jetzigen Urteil kaum noch Chancen. Im Herbst 2010 sprach ein Strafgericht in Pantoise bei Paris Continental die alleinige straf- und auch zivilrechtliche Verantwortung zu. Nach Ansicht der Richter zerfetzte das Metallstück der DC-10 der Continental einen Reifen der startenden Concorde. Herumfliegende Teile beschädigten einen Treibstofftank des Überschallflugzeugs, der sich dann entzündete. Continental weist dieses Unfall-Szenario zurück. Demnach war nicht das Metallteil für die Katastrophe verantwortlich, sondern eine schlechte Wartung der Concorde. Die Vorsitzende Richterin des Berufungsgerichts hielt an der Version der ersten Instanz fest, wonach das Metallstück das Unglück verursachte. Dies rechtfertige aber keine strafrechtliche Verurteilung. du-/AFP

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