zum Hauptinhalt

Fall Justin: Lange Haftstrafen

Wegen der Tötung ihres 17 Monate alten Kindes hat das Landgericht Kaiserslautern die Mutter und ihren Lebensgefährten zu vier und neun Jahren Haft verurteilt.

Kaiserslautern - Der 24-jährige Angeklagte wurde der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig befunden. Die Mutter wurde wegen Misshandlung durch Unterlassung sowie fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lebensgefährte der Mutter den 17 Monate alten Justin bereits mehrere Tage vor Weihnachten 2005 in einer Badewanne mit mindestens 50 Grad heißem Wasser verbrüht und dem Jungen dabei "bewusst Schmerzen zugefügt" habe. Vorausgegangen war ein Streit mit der Mutter. Die Leiche des Kindes hatte Spuren von Misshandlungen aufgewiesen, darunter Verbrühungen am Po.

Am 1. Weihnachtsfeiertag schließlich soll der 24-Jährige nach Überzeugung des Gerichts das Kleinkind an den Unterschenkeln gepackt und es mit dem Kopf nach unten erheblich geschüttelt haben. Das dabei erlittene Schütteltrauma führte nach Gutachteraussagen zu einer Hirnblutung und zu Atemnotstand. Das Zwangsfüttern mit mehreren Löffeln Rotkohl sei dann hinzugekommen, aber nicht - wie zunächst angenommen - ursächlich für den Tod des Kleinkindes am 4. Januar gewesen. Die Mutter von Justin hätte nach Auffassung des Gerichts die Misshandlungen durch ihren Lebenspartner erkennen und das Kind aus dessen Umfeld bringen müssen.

Berufung angekündigt

Die beiden Angeklagten hatten sich während des Prozesses gegenseitig vorgeworfen, das Kind geschüttelt zu haben. Der Vorsitzende Richter bezweifelte in seiner Urteilsbegründung aber die Glaubwürdigkeit der Angeklagten sowie mehrerer Zeugen zum genauen Ablauf der Taten. Das Gericht stützte sein Urteil stattdessen auf die Gutachteraussagen, wonach ein Unfall bei der Verbrühung wie bei dem Schütteltrauma auszuschließen sei.

Der Anwalt des Lebensgefährten der Mutter kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision an. "Ich halte das Ergebnis für falsch", sagte Anwalt Dieter Becker. Die von der Kammer angenommene Körperverletzung mit Todesfolge sei nicht nachgewiesen und nur spekulativ. Ob die Verteidigung der Mutter ebenfalls in Revision geht, stand noch nicht fest. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false