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Panorama: Flugzeugunglück: Vorsicht bei Nachtflug

Der Absturz der Crossair-Maschine erfolgte nur wenige Wochen nach dem Inkrafttreten eines umstrittenen Staatsvertrages zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik. Danach ist seit dem 19.

Der Absturz der Crossair-Maschine erfolgte nur wenige Wochen nach dem Inkrafttreten eines umstrittenen Staatsvertrages zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik. Danach ist seit dem 19. Oktober der nächtliche Überflug deutschen Territoriums untersagt. Zuvor hatte es jahrlange Auseinandersetzungen gegeben, weil sich die Schweizer aus deutscher Sicht nicht an bestehende Vereinbarungen hielten. Doch auch das neue Abkommen wird von den Betroffenen auf beiden Seiten der Grenze heftig kritisiert.

Während die Schwarzwaldgemeinden die Akutmaßnahmen als unzureichend betrachten, kritisieren die Eidgenossen die zusätzliche Lärmbelastung und die daraus resultierenden Betriebseinschränkungen des Flughafens Kloten. Die Crossair-Maschine stürzte eine Minute nach dem Inkrafttreten der täglichen Nachtflugsperre ab. Wegen dieser Regelung dürfen Flugzeuge zwischen 22 und 6.08 Uhr nur auf der kürzeren Piste 28 landen. Sie ist entgegen dem international üblichen Standard mit keinem Instrumentenlandesystem ausgestattet, bei dem Leitstrahlen den Piloten den Kurs und Gleitwinkel weisen. Der hier notwendige Anflug unter Zuhilfenahme von Funkfeuern ist komplizierter, gilt aber bei normalen Wetterverhältnissen als unproblematisch. Zum Unfallzeitpunkt herrschte bei leichtem Schneefall eine Sichtweite von rund vier Kilometern, was als ausreichend gilt. Flughafensprecher betonten gestern, dass bei schlechterer Witterung aus Sicherheitsgründen auch weiterhin die besser ausgestattete Landebahn 16 zur Verfügung steht, bei deren Anflug die Jets in rund 700 Metern Höhe die Schwarzwaldgemeinden Hohentengen und Klettgau überqueren müssen. Die deutsche Kritik hatte sich gehäuft, weil die Eidgenossen rund ein Drittel mehr Flüge auf dieser Route zuließen, als im ursprünglichen Luftfahrtabkommen zwischen beiden Staaten festgeschrieben waren. 146 000 Überflüge mussten die Kurorte im vergangenen Jahr ertragen. Daraufhin hatte sich auf deutscher Seite der Eindruck verstärkt, die betrieblichen Notwendigkeiten würden nur vorgeschoben werden, um die eigene Bevölkerung vom Fluglärm zu entlasten. Denn in umgekehrter Richtung würden die Jets genau über die Nobelwohngebiete von Zürich donnern. In seinen Verhandlungen hatte Bundesverkehrsminister Bodewig schließlich damit gedroht, den deutschen Luftraum für Zürich-Flüge komplett zu sperren. Der jetzige Staatsvertrag sieht unter anderem vor, das Nachtflugverbot zum November 2002 auf 20 bis 9 Uhr auszudehnen und die Zahl der Überflüge ab Februar 2005 auf 100 000 zu reduzieren.

Erinnerung an Alitalia-Unglück

Der Absturz weckt Erinnerungen an ein ähnliches Unglück im November 1990. Damals stürzte eine Alitalia-Maschine unter vergleichbaren Umständen ab. Alle 40 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die Machine flog ebenfalls zu tief und raste im Landeanflug in ein Waldstück. Der Pilot der DC 9 galt ebenfalls als erfahren. Auch die Wetterverhältnisse galten trotz Regens nicht als sehr schlecht. Allerdings herrscht um diese Jahreszeit häufig "windshear". Das sind so genannte Querwinde, die unberechenbar sein können.

Rainer W. During

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