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Friesland: Pfleger soll Behinderten verhungern lassen haben

Ein 30-jähriger Pfleger aus Blomberg muss sich wegen Mordes vor dem Auricher Landgericht verantworten. Er soll seinen 36-jährigen Lebensgefährten verhungern lassen haben, um dessen Lebensversicherung einzustreichen.

Aurich - Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe seinen 36 Jahre alten querschnittsgelähmten Lebensgefährten aus niederen Beweggründen verhungern lassen. Demnach soll er sein Opfer sich selbst überlassen haben, um dessen Lebensversicherung zu kassieren. Darüber hinaus soll er unberechtigt Geld vom Konto des 36-Jährigen abgehoben haben.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte vertraglich verpflichtet, sich um seinen behinderten Lebenspartner zu kümmern. Er habe den 36-Jährigen jedoch nicht ausreichend ernährt und versorgt, weshalb dieser auf ein Gewicht von 38 Kilogramm abmagerte und schließlich an einer Lungenentzündung verstarb. Der Angeklagte soll zudem das Haus in Blomberg hermetisch abgeriegelt und Kommunikationsmittel wie Mobiltelefon und Notebook außer Reichweite geschafft haben. Als er im Juni 2005 den Hausarzt alarmierte, befand sich das Opfer bereits im Zustand der Verwesung.

Der Prozess vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts wird am Dienstag fortgesetzt. Weitere Verhandlungstage sind am 7. und 18. September vorgesehen. 16 Zeugen und zwei Sachverständige sollen zu Wort kommen. (tso/ddp)

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