zum Hauptinhalt

Panorama: Gefahr aus dem Schnellkochtopf

Der Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof wurde wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Von Matthias Schlegel

Dresden - Wegen mehrfachen versuchten Mordes hat das Dresdner Landgericht am Freitag den 64-jährigen Ulrich Vogel aus dem vogtländischen Ellefeld zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte am Freitag vor Pfingsten 2003 auf dem Dresdner Hauptbahnhof eine Kofferbombe deponiert. Damit habe er versucht, Erpressungsforderungen an die Deutsche Bank durchzusetzen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. Der Angeklagte wurde auch der versuchten schweren räuberischen Erpressung sowie der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig befunden. Das Strafmaß lag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für eine lebenslange Haftstrafe plädiert hatte.

Vermutlich um Haaresbreite schrammt Dresden an jenem 6. Juni 2003 an einer Katastrophe vorbei. Es ist der Freitag vor Pfingsten. Auf dem Hauptbahnhof herrscht Hochbetrieb, als gegen 19.20 Uhr ein Bahn-Mitarbeiter einen herrenlosen Koffer auf Bahnsteig 14 entdeckt. Der gesamte Bahnhof wird geräumt, der Koffer durchleuchtet: Er enthält verdächtige Gegenstände. Der Bundesgrenzschutz beschießt das Gepäckstück gegen 21.30 Uhr mit einem scharfen Wasserstrahl.

Die Rekonstruktion des Inhalts bestätigt den Verdacht und offenbart zugleich ein Problem. In dem Koffer befinden sich 1,6 Kilogramm hochexplosiver TNTSprengstoff, ein Schnellkochtopf, sechs Konservengläser, mehr als sechs Kilogramm Schottersteine, ein Wecker mit Zünder und zweieinhalb Liter einer brennbaren Flüssigkeit. Der Zündmechanismus jedoch ist durch den Wasserdruck so zerstört, dass sich mit ihm nicht mehr beweisen lässt, dass die Bombe scharf war.

Die Spekulationen schießen ins Kraut. Mutmaßungen über einen Terroranschlag machen die Runde, erst recht, als sich eine „Kaukasische Befreiungsfront Abu Achikoba“ zu dem Anschlagsversuch bekennt. Doch als am 21. September 2003 Ulrich Vogel nach Hinweisen eines Vertrauten verhaftet wird, fallen all diese Theorien in sich zusammen. In dem im Juni 2004 beginnenden Prozess gegen ihn dreht sich alles um die Frage, ob die Bombe tatsächlich zur Explosion gebracht werden sollte oder nicht. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft kommt zu der Auffassung, dass der Koffer nur deshalb nicht hochging, weil der Zeiger auf dem eingebauten Wecker stehen geblieben sei und deshalb den auf dem Zifferblatt aufgebrachten Kontakt nicht berührt habe. In einer Testsprengung mit den gleichen Mengen des Materials weist die Polizei die verheerende Wirkung der Bombe nach – wenn sie denn gezündet worden wäre.

Denn der Angeklagte betont immer wieder, er habe die Bombe nicht hochgehen lassen wollen, es habe sich lediglich um eine Attrappe gehandelt, mit der er den Erpressungen gegen die Deutsche Bank Nachdruck verleihen wollte. Wegen einer Krebserkrankung hatte sich der geschiedene Vater zweier erwachsener Kinder um die Pfingstzeit 2003 zur Kur in einem Heim nahe Dresden aufgehalten. Bei einem „Ausflug“ habe er die Bombe, die er schon Wochen vorher gebastelt hatte, auf dem Bahnhof abgelegt.

Verteidiger Ulf Israel plädierte denn auch dafür, seinen Mandanten nur wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit einem Strafmaß von maximal sieben Jahren Haft zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft, die zunächst ebenfalls nur von dem Erpressungsvorwurf ausgegangen war, erweiterte nach der Haftprüfung durch das Oberlandesgericht ihren Vorwurf und verlangte eine lebenslange Haftstrafe – wegen versuchten Mordes.

Der im vogtländischen Falkenstein geborene Vogel wird nicht zum ersten Mal ein Gefängnis von innen sehen. Der gelernte Werkzeugmacher hatte Maschinenbau studiert, ehe er in die Bundesrepublik übersiedelte. 1971 wurde er in Hessen wegen Urkundenfälschung belangt. Später kamen Straftaten mit Kraftfahrzeugen, illegaler Waffenbesitz, Drogendelikte und ein versuchter Raubüberfall auf eine Post-Filiale hinzu. 1990 wollte er in seiner alten Heimat ein neues Leben beginnen. Doch mit Finanz- und Immobiliengeschäften übernahm er sich. Um aus seiner Schuldenfalle herauszukommen, fädelte er die Erpressung der Deutschen Bank ein, von der er von April 2003 an in mehreren Briefen zwischen 50 und 120 Millionen Euro forderte.

Hatte Vogel anfangs im Prozess stets hartnäckig geschwiegen, tischte er später immer neue Versionen seiner Geschichte auf. Zunächst sagte er, er habe allein gehandelt. Später gab er an, er sei von einem Unbekannten erpresst worden, die Bombe zu bauen. Danach sprach er von einem Mittäter aus seinem Bekanntenkreis. Bei diesem handelte es sich genau um jenen, der der Polizei den Tipp gegeben hatte. Doch nach eingehender Überprüfung durch die Ermittler schied der Mann als Tatverdächtiger aus.

Manche Fragen bleiben auch nach Ende des Prozesses offen. So hatten die Fahnder im Koffer neben der DNA-Spur des Täters eine zweite gefunden, deren Herkunft nicht geklärt werden konnte. Verschwommen blieb auch der Zweck der vielen Waffen, die in Vogels Wohnung und anderen von ihm genutzten Räumlichkeiten gefunden worden waren.

Die Strafe hätte höher ausfallen können. Doch das Gericht milderte sie: Es sei niemand zu Schaden gekommen, und der Angeklagte habe die Tat frühzeitig gestanden, sagte die Richterin. Außerdem habe man sein fortgeschrittenes Alter berücksichtigt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false