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Kläger und Beklagte (l) stehen vor den Richtern (r) im Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch in Leipzig (Sachsen). Verhandelt wird die Frage, ob Mitgliedern von Rockerclubs der Waffenschein entzogen werden darf.

© Peter Endig/dpa

Update

Klage zurückgewiesen: Behörden dürfen Rockern grundsätzlich Waffenschein entziehen

13 Schusswaffen und Sprengstoff durfte der Rocker besitzen. Als die Behörden von seiner führenden Rolle bei den „Bandidos MC Regensburg“ erfuhren, entzogen sie die Erlaubnis. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch über die „Abrüstung“ der kriminellen Rockerszene.

Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf die Waffenerlaubnis grundsätzlich wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Durch die Strukturen der Rocker könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Gruppierungen hineingezogen werden, begründeten die Richter. Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder Nichtberechtigten überlassen würden. Im konkreten Fall hatten drei Rocker-Funktionäre geklagt, dass ihnen die zuständigen Landratsämter die Waffenerlaubnis entzogen hatten, weil sie zur Führungsriege der Rockerclubs „Bandidos MC Regensburg“ sowie „Bandidos MC Passau“ gehören. Der 6. Senat wies die Klage nun zurück.

Allein auf dem Präsidenten der Regensburger Bandidos waren 13 Waffen registriert

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Entzug der Waffenscheine bestätigt. Bandidos-Mitglieder bewegten sich in einem kriminellen Umfeld, in dem typische Delikte der Organisierten Kriminalität begangen würden. Damit sei zumindest das Führungspersonal der Rockerclubs als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, auch wenn der Betroffene selbst und sein Club strafrechtlich unbelastet seien. Alleine auf den Namen des Präsidenten der inzwischen aufgelösten Regensburger Bandidos sind 13 Waffen registriert. Außerdem durfte er mit behördlicher Genehmigung Sprengstoff besitzen. Die beiden anderen Männer waren zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt.

„Mein Mandant ist unmittelbar nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, und man versucht mittelbar über die Mitgliedschaft in einem Verein eine Unzuverlässigkeit zu konstruieren“, erläuterte der Rechtsanwalt des Regensburgers, Andreas Haböck. Die Prognose einer Unzuverlässigkeit könne nur anhand von konkreten Handlungen gezogen werden, nicht von Mutmaßungen unter Bezug auf die deutschlandweite Rockerszene. Ohnehin müsse man zwischen Bandidos im süddeutschen Raum und Bandidos in anderen Gegenden Deutschlands differenzieren.

Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" stehen am 11.06.2012 in Bottrop beieinander.
Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" stehen am 11.06.2012 in Bottrop beieinander.

© Marius Becker/dpa

Die Landesanwaltschaft Bayern betonte dagegen, die Mitgliedschaft bei den Bandidos werde nicht erworben, sondern verdient. Zudem sei die Mitgliedschaft bindend und bedeute Unterwerfung. Die Rockerszene sei vielerorts durch gewalttätige Revierkämpfe geprägt, die auch mit Waffen geführt würden und bei der Rocker eines Clubs einander auch vereinsübergreifend unterstützten.

Die kriminelle Rockerszene in Deutschland kämpft seit Jahren brutal um Macht und Einfluss. Zu den untereinander verfeindeten Rockergruppen gehören Hells Angels, MC Gremium, Bandidos und Outlaws.
Das Bundeskriminalamt (BKA) geht von bundesweit etwa 9000 Rockern aus. Bei der Organisierten Kriminalität stand 2013 laut BKA jedes achte Verfahren im Zusammenhang mit Rockern.

Vor allem die umfangreiche Aufrüstung der Clubs macht den Behörden zu schaffen. Immer wieder werden bei den Rockerclubs Waffenarsenale entdeckt. So beschlagnahmte die Polizei im März 2013 bei einer Großrazzia in Bayern 86 Schusswaffen, etwa 2000 Schuss Munition, 5,5 Kilo Drogen sowie etliche verbotene Gegenstände wie Messer und Schlagringe. (dpa)

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