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Wird er diesmal kooperieren? Gustl Mollath hat eine Wiederaufnahme erreicht. Foto: dpa

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Panorama: Gericht will Mollath erneut begutachten Er hatte das bisher

immer abgelehnt.

Nürnberg/Regensburg - Gustl Mollath soll erneut psychiatrisch begutachtet werden. Wegen des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg soll der Psychiater Norbert Nedopil die Schuldfähigkeit des 57 Jahre alten Nürnbergers überprüfen, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war. Laut Gerichtssprecher Johann Piendl soll das Wiederaufnahmeverfahren im Frühjahr beginnen. Die 6. Strafkammer habe die Bestellung des Gutachters unter anderem mit der „Vorgeschichte“ des Falls begründet, sagte der Gerichtssprecher. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde.

Unabhängig vom Fall Mollath seien Gerichte bei Anhaltspunkten für eine fehlende Schuldfähigkeit von Angeklagten grundsätzlich dazu verpflichtet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sagte Piendl. Der Sprecher legte aber Wert auf die Feststellung, dass das Gericht keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden sei. „Das Gericht kann daraus in eigener Zuständigkeit seine Schlüsse ziehen. Nicht der Gutachter, sondern das Gericht entscheidet über einen Angeklagten.“

Nach Piendls Angaben werde der Gutachter das direkte Gespräch mit Mollath suchen. Sollte Mollath einen direkten Kontakt mit ihm ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen. „Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein“, erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit zumeist eine Begutachtung mit dem Argument abgelehnt, er sei nicht psychisch krank. Auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate hatte wiederholt erklärt, er halte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten für überflüssig.

Mollath saß seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. In diesem Sommer kam er frei. Mehrere Gutachter hatten ihm „Wahnvorstellungen“ attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft und deshalb seine Einweisung in die Gerichtspsychiatrie empfohlen. In der Regel fußten die Gutachter-Einschätzungen auf Informationen aus Mollaths Straf- und Patientenakte. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte. dpa

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