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Pumuckl

© dpa

Gerichtsentscheid: Pumuckl darf Freundin haben

Zumindest in einem Malwettbewerb hat das Gericht gestattet, dass Pumuckl nicht ganz ohne Liebesleben bleiben muss. Die Erfinderin des kleinen Kobolds hatte sich vehement dagegen gewehrt, dass er eine Freundin haben und sogar Hochzeitspläne schmieden darf.

Die ursprüngliche Zeichnerin Barbara von Johnson dürfe die Ansicht vertreten, Pumuckl habe eine Freundin verdient, entschied das Landgericht München I. Damit habe sie der Autorin Ellis Kaut deren Urheberschaft nicht streitig gemacht und ihr Urheberpersönlichkeitsrecht nicht verletzt. Das Gericht blieb damit auch im ausführlicheren Hauptsacheverfahren bei seiner Einschätzung - das Urteil im Eilverfahren im vergangenen Mai war genauso ausgefallen.

Hintergrund des Streits war ein Auftritt Johnsons in einem Münchner Lokalsender, bei dem sie einen Kindermalwettbewerb unter dem Motto "Eine Freundin für Pumuckl" unterstützte. Der Gewinner sollte an einer "Hochzeit" teilnehmen dürfen.

Kaut hatte argumentiert, Pumuckl altere nicht und bleibe ein Kind. Ihm eine Freundin zu geben oder ihn gar verheiraten zu wollen, sei geschmacklos. Außerdem sei der Kobold ein Geistwesen und Geister könnten nicht heiraten. Eine Geschichte mit einer "Pumuckeline" wird es auch nach dem Urteil nicht geben - denn das Schreiben bleibt Kauts Sache. Und die 87-jährige Autorin hat schon im vergangenen Jahr keinen Zweifel gelassen: Es komme für sie nicht in Frage, dem Pumuckl eine "dumme, überflüssige und dramaturgisch nur störende" Pumuckeline zur Seite zu geben. (imo/dpa)

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