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Gerichtsurteil: Lebenslang für Lübecker "Beilmord"

Auf offener Straße hatte ein 38-Jähriger seine Ex-Frau mit einem Beil getötet - jetzt muss er dafür lebenslang hinter Gitter. Vor der Urteilsverkündung spielten sich im Gerichtssaal tumultartige Szenen ab.

Fast regungslos nahm Efstratios K. sein Urteil auf, nur einmal entwich ihm ein ungläubiges Schnauben. Unverwandt sah der 38-Jährige am Donnerstagnachmittag die Richterin des Lübecker Landgerichts an, als diese das Urteil verkündete: Der Grieche erhielt wegen Mordes an seiner Ex-Frau aus niederen Beweggründen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Damit folgte das Gericht grundsätzlich der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der 38-Jährige hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Er hatte seine Ex-Frau am 28. Dezember 2007 mit einem Beil auf offener Straße im Stadtteil Marli getötet. Unmittelbar nach der Tat wurde er von einer Polizistin unweit des Tatorts festgenommen. Sie war privat mit ihren beiden Kindern im Auto unterwegs und hatte die Attacke zufällig mitbekommen.

Gericht: "Dies war keine Spontantat"

Die von der Anklagevertretung geforderte Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld sah das Gericht jedoch nicht, sondern attestierte dem Angeklagten "eine Fehlentwicklung der Persönlichkeit an der Grenze zur Persönlichkeitsstörung".

Das Lübecker Landgericht sah es als erwiesen an, dass der in Griechenland geborene Mann seine Tat im Voraus genauestens geplant habe und das Beil extra für die Tötung seiner Exfrau gekauft habe. "Dies war keine Spontantat", schloss sich die Richterin der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe seine Frau seit der Trennung kontrolliert, sie beobachtet und ihr am Tattag auf offener Straße aufgelauert, mit dem Entschluss sie zu töten.

Frau als Eigentum angesehen

Sein Motiv sei nicht die Sorge um die Kinder gewesen, wies die Richterin den Antrag der Verteidigung zurück, die auf Totschlag plädiert hatte. Das Gericht war auch hier der Meinung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe seine Frau als Eigentum angesehen und auch nach der Scheidung die Kontrolle über sie behalten wollen. "Sein Verlangen, über seine Exfrau zu bestimmen, war für ihn nicht mit dem alleinigen Sorgerecht der Frau für die gemeinsamen Kinder vereinbar."

Zuvor war es am Vormittag am Ende der Plädoyers zu tumultartigen, emotional aufgeladenen Szenen im Gerichtssaal gekommen. Als der Angeklagte in seinem letzten Wort die Rede an die Eltern des Opfers, seiner Exfrau richtete, sprang der Vater des Opfers auf, beschimpfte Efstratios K. als "eiskalten Mörder". Er wurde ebenso wie die Mutter des Opfers von den Sicherheitsbeamten aus dem Zuschauerraum geführt.

Verteidigung kündigt Revision an

Der 38-Jährige bestritt in seinem letzten Wort erneut, die Tat geplant zu haben. Mit heiserer Stimme betonte er immer wieder, dass es ihm nur um das Wohl seiner Kinder gegangen sei. Er wolle immer für seine Kinder da sein, auch im Gefängnis, sagte er mit tränenerstickter Stimme.

Die Verteidigung kündigte bereits an, Revision einlegen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich dagegen tendenziell bereit, das Urteil zu akzeptieren, da es im Wesentlichen ihrer Forderung entspreche.

Nathalie Klüver[ddp]

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