zum Hauptinhalt

Gesundheit: Ausländische Studenten: Wie willkommen sind sie?

Wenige Wochen bevor die Zuwanderungskommission unter Vorsitz von Rita Süssmuth ihren Abschlussbericht vorstellen soll, zeichnet sich ab, dass lange versprochene Erleichterungen für ausländische Wissenschaftler und Studenten bislang nicht greifen. Die beklagten Probleme mit dem Ausländer- und Arbeitsrecht gehen weiter, wie jetzt der Bericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Wissenschaftsminister zeigt.

Wenige Wochen bevor die Zuwanderungskommission unter Vorsitz von Rita Süssmuth ihren Abschlussbericht vorstellen soll, zeichnet sich ab, dass lange versprochene Erleichterungen für ausländische Wissenschaftler und Studenten bislang nicht greifen. Die beklagten Probleme mit dem Ausländer- und Arbeitsrecht gehen weiter, wie jetzt der Bericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Wissenschaftsminister zeigt. Dabei brauchen die deutschen Hochschulen dringend mehr ausländische Studenten und Wissenschaftler. Denn internationale, mit den besten Wissenschaftlern besetzte Teams sind in der Spitzenforschung inzwischen üblich. Eine internationalere Ausrichtung unserer Hochschulen ist auch für deren Konkurrenzfähigkeit nötig. Darüber gibt es seit Jahren Einigkeit.

Doch nach wie vor müssen ausländische Studenten zumindest für ein Jahr nachweisen, dass ihr finanzieller Unterhalt im Gastland gesichert ist. Das heißt in vielen Ländern, dass 10 000 bis 12 000 Mark vorgewiesen werden müssen, bevor ein Visum erteilt wird. Gerade für Studenten aus Entwicklungsländern ist das ein Problem.

Auch die Möglichkeiten neben dem Studium zu jobben, sind für Studenten, die nicht aus der EU kommen, stark begrenzt. 90 Tage im Jahr dürfen sie ohne zusätzliche Genehmigung arbeiten. Haben sie aber beispielsweise für zwei Stunden täglich einen Job in der Bibliothek, gilt jeder angefangene Tag als ganzer. Für jede Genehmigung über die 90 Tage hinaus muss aber das Arbeitsamt prüfen, ob diese Arbeit nicht auch von einem Deutschen oder einem anderen EU-Bürger geleistet werden kann. Eine Arbeitsgruppe der Kultusminister schlägt in einem internen Papier vor, mindestens für Jobs im Hochschulbereich, also bei Uni-Bibliotheken, Studentenwerk oder AStA auf diese Vorrangprüfung zu verzichten.

Arbeitserlaubnis nach Studium fraglich

Zu all diesen Details kommt nun noch, dass die Zuwanderungskommission sich wohl schwer tut mit der angestrebten Arbeitsgenehmigung für ausländische Absolventen, die ihren Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben. Jedenfalls kommen bereits entsprechende Warnsignale aus dem Umfeld der Kommission. Diese ausländischen Arbeitskräfte sind in den Branchen mit Fachkräftemangel aber besonders begehrt, weil sie mit der hiesigen Kultur und Sprache schon vertraut sind. Sie müssen bisher Deutschland trotzdem nach ihrem Abschluss verlassen - auch wenn sie Arbeitsangebote nachweisen können. Im Zuge der Green-Card-Debatte hatte beispielsweise Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) dafür eine neue Regelung angekündigt. Zumal die meisten dieser Absolventen gar nicht in ihre Heimat zurückkehren, sondern in andere Industriestaaten mit dem gleichen Fachkräftemangel abwandern, meist in die USA. Was als Entwicklungshilfe gedacht war, hat sich in teuren Widersinn verkehrt. Für die Wissenschaft wird das beim anstehenden Generationenwechsel in den nächsten Jahren gerade in den Mangelfächern - Natur- und Ingenieurwissenschaften - zu einem lästigen Hemmnis. Zumindest eine befristete Arbeitserlaubnis will die Kultusseite erreichen.

Wesentliche Verbesserungen erwartet die Kultusarbeitsgruppe vom Abbau rechtlicher Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern. So wird vorgeschlagen, einen Rechtsanspruch auf ein Visum für diejenigen zu schaffen, die die Zulassung einer deutschen Hochschule haben. Die Eignung zum Studium soll auch nicht mehr von der Auslandsvertretung, sondern von der Hochschule geprüft, die Finanzierung des Aufenthalts erst am Studienort nachgewiesen werden.

Mieten oft unerschwinglich

Auch bei den Kultusministern regt sich über die ausbleibenden Verbesserungen für Ausländer Unmut. Sie wollen von der Zuwanderungskommission zu den Anliegen der Wissenschaft gehört werden, wie sie in einem Brief an die Kommission mitgeteilt haben. "Nicht nur bei der Berufstätigkeit für Absolventen, sondern auch beim Aufenthalts- und Arbeitsrecht sind dringend Verbesserungen nötig", hatte Hamburgs Wissenschaftssenatorin Krista Sager (Grüne) kürzlich gefordert. Viele Firmen böten kurzfristige Jobs gar nicht mehr für Nicht-EU-Studenten an, da sie den Zusatzaufwand scheuten. Das Deutsche Studentenwerk hatte nachgewiesen, dass die Möglichkeiten das Studium durch Jobben zu finanzieren, für ausländische Studenten ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für einen Studienort sind.

Ein anderes ungelöstes Problem bei der Anwerbung ausländischer Studenten aus ärmeren Ländern sind fehlende Wohnheimplätze. Das hindert beispielsweise auch Studenten aus den EU-Beitrittsländern in Osteuropa, etwa aus Polen, an den EU-Förderprogramm teilzunehmen. Sie können bei Stipendien zwischen 300 und 400 Mark monatlich die Mieten in Deutschland oft nicht aufbringen. Nur für jeden zehnten Studenten insgesamt steht aber im Bundesdurchschnitt ein Wohnheimplatz zur Verfügung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false