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Gesundheit: Auswahlrecht der Unis wird gestärkt

Die Hochschulen sollen künftig 60 Prozent ihrer Studierenden in den NumerusClausus-Fächern selbst auswählen können. Darauf einigten sich die CDU, die SPD und die Grünen am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung.

Die Hochschulen sollen künftig 60 Prozent ihrer Studierenden in den NumerusClausus-Fächern selbst auswählen können. Darauf einigten sich die CDU, die SPD und die Grünen am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung. Die Hochschulen sollen die Bewerber nach der Abiturdurchschnittsnote und gewichteten Einzelnoten sowie mit fachspezifischen Tests und in Gesprächen auswählen. Damit wird das Auswahlrecht der Hochschulen ausgeweitet. Bislang können die Hochschulen 24 Prozent ihrer Studierenden in NC-Fächern auf diese Weise auswählen.

In Zukunft sollen weitere 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten vergeben werden: Diese sollten sich ihre Hochschule selbst aussuchen können. Die übrigen 20 Prozent der Studienplätze in NC-Fächern sollen nach einer Wartezeit vergeben werden, teilten Bildungspolitiker von SPD und Union mit. Bislang werden 51 Prozent der Studienplätze nach der Durchschnittsnote, 25 Prozent nach Wartezeit verteilt. Die Neuregelung kann voraussichtlich erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angewendet werden. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) soll künftig weiter für die Vergabe der Plätze nach den Abiturnoten und nach Wartezeit zuständig sein. Die jetzige Lösung ist weniger radikal als die, die der Wissenschaftsrat im Januar empfohlen hatte: Die Hochschulen sollten sich alle Studenten in NC-Fächern selbst auswählen können. Dabei sollte nach Ansicht des Wissenschaftsrats die Abiturnote aber eine herausragende Rolle erhalten.

Zur Zeit gibt es sieben Fächer mit bundesweiten NC: BWL, Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin. Die CDU-geführten Bundesländer wollen den Studiengang Betriebswirtschaftslehre ab Sommer 2005 jedoch nicht mehr über die ZVS vergeben zu lassen. Nordrhein-Westfalen erwägt dagegen eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. akü

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