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Gesundheit: Berlin will mehr Studienplätze über Auswahlgespräche vergeben

Eine zentrale Planwirtschaft bei der Zuteilung der Studenten passt nicht in die moderne Zeit. Hochschulen, die sich profilieren wollen, brauchen die besten Studienbewerber.

Eine zentrale Planwirtschaft bei der Zuteilung der Studenten passt nicht in die moderne Zeit. Hochschulen, die sich profilieren wollen, brauchen die besten Studienbewerber. Daher hat das neue Hochschulrahmengesetz den Hochschulen mehr Freiraum bei der Auswahl der Studenten eingeräumt. Der jetzt zur Unterzeichnung anstehende neue Staatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern verstärkt diese Tendenz. Berlin will das Spielbein der Hochschulen noch stärker machen als der Bund. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob die SPD bei diesem Kurs ebenso entschieden vorgehen wird wie die CDU und die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung. Es geht um ein neues Berliner Zulassungsgesetz, das im Mai verabschiedet werden müsste, denn der Termin für die Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages ist zu beachten.

Seit Jahren überzieht der lokale Numerus clausus die Hochschulen wie Mehltau. Er trifft viel mehr Fächer als der bundesweite NC - an der FU zum Beispiel 46 Studiengänge im Jahr 1998. Bisher wurde der lokale Numerus clausus nach denselben Grundsätzen wie der bundesweite geregelt. Abiturnoten und Wartezeit spielten als Auswahlkriterien die dominierende Rolle. Der Einfluss des Abiturs wird auch künftig nicht geschmälert, wohl aber wird der Wartezeit weniger Gewicht beigemessen. Aber mit Hilfe der Auswahlgespräche soll auch verhindert werden, dass bei einer Auswahl nach dem Abitur nicht die sehr gute oder gute Note vor dem Komma, sondern die Zahlen nach Komma den Ausschlag geben. Also ein Bewerber mit 2,1 zugelassen wird und sein Konkurrent mit 2,12 das Nachsehen hat.

Berlin möchte den Hochschulen die Chance bieten, in Studiengängen mit einem örtlichen Numerus clausus bis zu 50 Prozent der Studienplätze nach einem Auswahlgespräch zu vergeben. Wie weit sich Berlin heraushängt, zeigt der Vergleich: Im neuen Hochschulrahmengesetz sind beim bundesweiten Numerus clausus 20 Prozent der Studienplätze für Auswahlgespräche vorgesehen. Zu Zeiten, als diese Auswahlgespräche in der Medizin erstmals erprobt wurden, galt eine Quote von nur 15 Prozent.

Die Auswahlgespräche in der Medizin haben sich bewährt. Schließlich kann Mitleiden und Hilfsbereitschaft eher für den Arztberuf motivieren als die kaltschnäuzige Verdienstkalkulation eines Eliteabiturienten mit dem Notendurchschnitt 1,0. Tatsächlich soll in den Auswahlgesprächen die besondere Motivation und Eignung eines Bewerbers ermittelt werden.

Auswahlgespräche sind zeitaufwendig

Aber als über die Medizin hinaus auch anderen Fächern mit einem bundesweiten Numerus clausus die Chance für die Auswahlgespräche eröffnet wurde, zeigte sich, dass viele Hochschulen das gar nicht umsetzen wollten. Die Gründe liegen auf der Hand. Auswahlgespräche sind zeitaufwendig - sie belasten die Professoren in Stoßzeiten vor dem jeweils folgenden Semester erheblich. Wenn pro Studienplatz mindestens drei Bewerber eingeladen werden, um eine wirkliche Auswahl zu ermöglichen und für jeden Bewerber ein halbstündiges Intensivgespräch anzusetzen ist, nimmt die Entscheidung über nur einen Studienplatz einschließlich der Vor- und Nachbereitung sechs Stunden in Anspruch. Das hat die Gesellschaft für Psychologie errechnet. In einem rechtlich so umstrittenen Feld wie der Studienzulassung muss ein standardisiertes Verfahren auch beim Auswahlgespräch garantiert werden. Sonst gibt es juristischen Streit ohne Ende. Kein Auswahlgepräch ist ohne Protokoll denkbar.

Aber auch andere Auswahlkriterien als die Motivation kommen bei der Auswahl der Hochschulen zum Tragen. Die Berufsausbildung oder eine schon ausgeübte Berufstätigkeit kann auch ohne Abitur oder zusätzlich zum Abitur für ein Studium besonders qualifizieren. Künftig können also Krankenpfleger und Krankenschwestern selbst ohne Abitur eine Chance für eine Zulassung zum Medizinstudium erhalten. Ist eine vorherige Banklehre für ein Studium der Betriebswirtschaft ebenso aussagekräftig wie eine Tätigkeit als Krankenschwester für ein Medizinstudium? Diese Frage dürfte heiß diskutiert werden. In welchem Umfang eine Berufsausbildung die Eignung für ein Fach ausweisen kann, muss erst noch durch Erfahrungen ermittelt werden.

Die Psychologen sind, wenn es um die Vorhersage eines möglichen Studienerfolgs geht, die Fachleute. Die Psychologen sind überzeugt: Nach wie vor bieten die Abiturnoten die sichersten Vorhersagen für eine Studieneignung. Selbst beim bundesweit standardisierten Medizinertest, der zeitweilig mit Riesenaufwand an einem Tag in Deutschland geschrieben wurde, hat sich am Ende gezeigt, dass die Testbesten sich kaum von den Abiturbesten unterschieden.

Ein so erfahrener Psychologe wie Professor Hans Westmeyer (FU) hat daher bei der Anhörung des Abgeordnetenhauses betont, wie sehr es jetzt in der Verantwortung der Hochschulen liegt, aus den neuen Möglichkeiten auch das Richtige zu machen. Seiner Ansicht nach muss der Akademische Senat künftig festlegen, dass in dem einen Fach bis zu fünfzig Prozent der Studienplätze nach Auswahlgesprächen zu vergeben sind, in einem anderen Fach 30 Prozent oder gar nur zehn Prozent.

Bei der Auswahl der geeigneten Bewerber kann auch die besondere Gewichtung bestimmter Abiturnoten weiterhelfen: Informatiker müssen Mathematik und Naturwissenschaften besser beherrschen als künftige Sprachlehrer. Für die angehenden Philologen könnte ein englischer oder französicher Sprachtest nützlich sein, wie er schon an der Freien Universität eingeführt worden ist - mit der Folge, dass sich das Niveau der Sprachstudenten sichtbar verbessert hat. Es greift daher viel zu kurz, die geplante Neuordnung der Zulassung mit dem Argument zu bekämpfen, alles laufe auf eine Abwertung des Abiturs hinaus, wie es Studentenvertreter und Lehrerverbände befürchten.

Kein Ende der ZVS in Sicht

Viele Bildungspolitiker sehnen das Ende der ZVS und damit die Beerdigung der zentralen Studienplatzvergabe herbei. Zugegeben: Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund war nur als vorübergehende Einrichtung gedacht - und sie ist auch auf Dauer nichts anderes als eine Mängelverwaltung. Dennoch: Ohne eine erschöpfende Ausnutzung der Kapazitäten an den Hochschulen in Deutschland gäbe es keine Chancen, die jeweiligen Altersjahrgänge angemessen auszubilden. Immer wieder hat es Phasen gegeben, in denen die Wirtschaft nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt hat und die Hochschulen größere Belastungen an Studenten zu tragen hatten, als ihnen gut tat. Immer war es der heimliche Wunsch der Hochschulen, möglichst von diesem Druck entlastet zu werden. Dass die Hochschulen vorrangig die gesellschaftspolitische Aufgabe der Heranbildung der jeweiligen Jahrgänge zu gewährleisten hatten - das empfanden sie spätesten seit der 1977 durch die Ministerpräsidenten erzwungenen Öffnung der Studiengänge für die geburtenstarken Jährgänge als Sündenfall.

Der Staat weiß daher genau, warum er die Jahr für Jahr zu treffende Entscheidung über die zuzulassenden Studenten nicht den Hochschulen allein überlässt, sondern die Quote im Rahmen der Fachaufsicht selbst festlegt. Und das Bundesverfassungsgericht wusste ebenfalls, dass im Interesse der Freiheit der Berufswahl ein absoluter Numerus clausus, der für dieselben Fächer in der ganzen Republik gilt, sich am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt.

Inzwischen drängen 30 Prozent eines Jahrgangs an die Hochschulen. Wie es bei einem derartigen Massenansturm letztlich ohne ein zentrales Verteilungsverfahren über die ZVS gehen soll, hat noch niemand seriös sagen können. Totgesagte leben bekanntlich länger.

Uwe Schlicht

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