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Gesundheit: "Berliner Dialog Biomedizin": Kein leichtfertiger Umgang mit befruchteten Eizellen

Gab es hier eigentlich irgend etwas, worüber sich alle Diskussionsteilnehmer einig waren? Beim dritten Abend der Reihe "Berliner Dialog Biomedizin" in der Friedrich-Ebert-Stiftung war es keine ganz leichte Aufgabe, eine solche Gemeinsamkeit auszumachen.

Gab es hier eigentlich irgend etwas, worüber sich alle Diskussionsteilnehmer einig waren? Beim dritten Abend der Reihe "Berliner Dialog Biomedizin" in der Friedrich-Ebert-Stiftung war es keine ganz leichte Aufgabe, eine solche Gemeinsamkeit auszumachen. "Fragen an die Präimplantationsmedizin" standen auf dem Programm, und der Gen-Check an noch nicht in die Gebärmutter eingepflanzten Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung ist derzeit heftig umstritten. Moderator Wolf-Michael Catenhusen, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, fand einen Punkt, über den Konsens bestand: Wenn es um die Frage der Erlaubnis geht, dann ist der Gesetzgeber und damit die Politik gefordert.

"Deutliche Rechtsklarheit" hatte zum Beispiel Jörg Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, von der Politik eingefordert. Auf Bitten der früheren Bundesregierung hatte der Wissenschaftliche Beirat der Standesorganisation schon 1997 eine Arbeitsgruppe gegründet, dann aber nach dem Regierungswechsel den Plan einer förmlichen Richtlinie zum Thema nicht weiter verfolgt: Schließlich war in Andrea Fischers Ministerium ein Fortpflanzungsmedizingesetz in Arbeit, deshalb übergab man das entstandene Papier der Öffentlichkeit Anfang des Jahres 2000 eher als eine Art Diskussionsanstoß.

Die Gruppe plädiert darin für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in streng zu prüfenden Einzelfällen, um Eltern, die um ihre genetische Belastung wissen, bei der Erfüllung des Wunsches nach einem Kind ohne diese schwere, unheilbare Erbkrankheit zu helfen. In Übereinstimmung mit der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz ging man davon aus, dass ein solcher Einsatz der PID, die schon wegen der Belastungen und geringen Erfolgsaussichten der dazu nötigen Befruchtung im Labor selten bleiben würde, nicht mit dem Embryonenschutzgesetz von 1991 in Konflikt geraten müsse. Doch diese Position ist auch innerhalb der Ärzteschaft sehr umstritten.

Fast von einem anderen Stern, wenn auch einem innerhalb der EU, schien da Unterhaus-Mitglied Ian Gibson zu berichten: In Großbritannien gilt seit 1990 ein Gesetz, das Embryonen erst ab dem 14. Tag nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle schützt, dem frühestmöglichen Zeitpunkt für die Entwicklung eines Zentralnervensystems. Das Land, in dem die In-Vitro-Fertilisation 1978 erstmals glückte, ist auch eines der zehn europäischen Länder, in denen der Gen-Check an Embryonen heute bereits praktiziert wird, nach intensiver Einbeziehung von Behinderten in alle Debatten, wie der Parlamentarier betonte. Im Jahr 2000 haben etwa 500 Untersuchungen in vier Zentren stattgefunden.

Ist der Mensch damit zum "Prometheus im Labor" geworden, der wie die griechische Sagengestalt der Versuchung nachgibt, "gegen die natürliche Ordnung anzukämpfen"? So sieht es der Arzt und Theologe Alfred Sonnenfeld. Der Lehrbeauftragte für medizinische Ethik an der Charité prangerte eine defizitäre Ethik an, die die Kontinuität des Lebens missachte: "Der Embryo ist ein winziger Erwachsener, ebenso wie Erwachsene entwickelte Embryonen sind."

Doch ist der Embryo in der Petrischale nicht heute besser geschützt als wenige Wochen später im Mutterleib, wenn eine Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt? Für Carola Reimann, Mitglied der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Bundestages, ist dieser unterschiedliche Lebensschutz die "wesentliche Konfliktlinie". Das Argument, im Uterus stünde das Kind ja unter dem besonderen Schutz der Mutter, verfängt für die SPD-Politikerin nicht: "Eine Frau geht auch nicht leichtfertig mit befruchteten Eizellen um."

Dass auch die Politiker dies derzeit keineswegs tun, verdeutlichte Gudrun Schaich-Walch, seit kurzem Parlamentarische Staatsekretärin im Gesundheitsministerium. Wie zuvor schon Hoppe wies sie darauf hin, dass die heute weit verbreiteten Untersuchungen von Fruchtwasser und Mutterkuchen während der Schwangerschaft ("Pränataldiagnostik"), zu denen "Risiko"-Patientinnen ausdrücklich von den Ärzten geraten wird, ebenfalls in vielen Fällen der Selektion dienen. So könnte die Diskussion um die Gentests im Labor letztlich auch einem Überdenken der Tests während der Schwangerschaft dienen.

Gudrun Schaich-Walch fordert genügend Zeit für die gesellschaftliche Auseinandersetzung ein: "Wir brauchen keine Sorge zu haben, in der Wissenschaft wesentliche Dinge zu verpassen. Wir würden aber im gesellschaftlichen Diskurs etwas verpassen, wenn wir uns diese Zeit nicht nehmen."

Adelheid Müller-Lissner

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