zum Hauptinhalt

Gesundheit: Deformierte Demokratie und die Vorsicht der Politiker

Sein Verzicht auf eine erneute Kandidatur für das Präsidentenamt an der Humboldt-Universität war Hans Meyer schwer gefallen. Wie sollte er auch verstehen, dass er im Konzil nicht große Mehrheit der Stimmen fand, die er für die Fortsetzung seiner so erfolgreichen Politik für notwendig hielt: Meyer war schließlich der Erfinder der Hochschulverträge, die den von Sparauflagen gebeutelten Hochschulen in Berlin wenigstens Planungssicherheit geben.

Sein Verzicht auf eine erneute Kandidatur für das Präsidentenamt an der Humboldt-Universität war Hans Meyer schwer gefallen. Wie sollte er auch verstehen, dass er im Konzil nicht große Mehrheit der Stimmen fand, die er für die Fortsetzung seiner so erfolgreichen Politik für notwendig hielt: Meyer war schließlich der Erfinder der Hochschulverträge, die den von Sparauflagen gebeutelten Hochschulen in Berlin wenigstens Planungssicherheit geben.

Zum Thema Online Spezial: Uni-Start Meyer ergriff als erster die Gelegenheit, als die Große Koalition sich über Jahre als unfähig zeigte, ein neues Hochschulgesetz zu beschließen, um mit eigenen Regelungen zu experimentieren. Er nutzte die Chance, in einer Reformsatzung das Verhältnis zwischen Universität und Staat neu zu regeln. Was herauskam, konnte sich bundesweit sehen lassen. Das Kuratorium der Humboldt-Universität hat jetzt Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik statt Funktionäre in seinen Reihen und kann wichtige Entwicklungen bestimmen.

Nach dem bitteren Abschied war die am Mittwoch angesetzte Abschiedsvorlesung von Hans Meyer ein Trost. Sein Nachfolger im Präsidentenamt, Jürgen Mlynek, würdigte ihn ebenso warmherzig wie der Dekan der Juristischen Fakultät, Christian Kirchner. Das wissenschaftliche Berlin, an der Spitze der Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Dieter Simon, der jetzige Rektor des Wissenschaftskollegs, Dieter Grimm, und der frühere Rektor Wolf Lepenies sowie die Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Annette Fugmann-Heesing, waren in den überfüllten Senatssaal der Humboldt-Universität gekommen und feierten Hans Meyer. Nur die Wissenschaftssenatorin glänzte durch Abwesenheit.

Die überraschende Pointe setzte Hans Meyer in seinem Vortrag unter dem Titel "Versuch über die Demokratie" mit der Aussage: Die Demokratie werde durch eine extensive Auslegung der Grundrechte deformiert und damit auch durch den höchsten Wächter, den sich die Bundesrepublik gegeben hat - durch das Bundesverfassungsgericht. Aber das ist nicht die ausschließliche Gefährdung. Demokratie legitimiert Herrschaft und deswegen haben die Grundrechte, die die Herrschaft beschränken, einen guten Sinn. Die Folge einer extensiven Interpretation der Grundrechte laufe jedoch darauf hinaus: Immer mehr schwierige Fragen, die die Politiker nicht zu entscheiden wagen oder die erst durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Anerkennung bekommen, werden vor die Richter in Karlsruhe gebracht. In der Folge argumentieren Politiker immer häufiger juristisch, obwohl es ihre Aufgabe wäre, poltisch zu handeln.

Jede extensive Auslegung zum Beispiel des Schutzes der Persönlichkeit kann zu einer Kollision der Grundrechte führen. Das Gericht muss dann zwischen höher und geringer wertigen Grundrechten entscheiden. Wenn jeder Bürger nach dem Grundgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit besitzt, versteht das Bundesverfassungsgericht darunter auch den Schutz des ungeborenen Lebens. Aber dieses ungeborene Leben selbst ist noch nicht Grundrechtsträger. Dass in der aktuellen Situation, in der über die Forschung mit Embryonen und Stammzellen gestritten wird, bereits die Embryonen im Kühlfach geschützt werden, hält Meyer für übertrieben. Bei dieser Auslegung durch das Gericht müsse man sich nicht wundern, wenn die Forscher diese Interpretation zu ignorieren versuchten und sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen.

Kritisch bewertete der Staats- und Verfassungsrechtler auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für Ausländer. Den Satz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, auf das deutsche Volk zu begrenzen, sei verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen. Diesen Grundsatz noch im Jahre 1990 festzuschreiben, als sich Deutschland in der Phase der zunehmenden Europäisisierung befand und ein Einwanderungsland gewesen sei, bezeichnete Meyer als lächerlich.

Eine Deformation der Demokratie sieht Meyer auch darin, dass Deutschland eine repräsentative Demokratie sei, in der Volksentscheide fast völlig ausgeschlossen sind. "Das Volk hat jenseits der Wahlen in Staatsangelegenheiten nur zu murren, aber nichts zu sagen", lautete das ironische Fazit des Juristen. Staatsmacht werde jedoch nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch Abstimmungen ausgeübt. Das Recht zum Volksentscheid auf die Fusion oder Trennung von Bundesländern zu begrenzen, sei nach dem Grundgesetz nicht zwingend.

Auch der Föderalismus trage zur Deformation der Demokratie bei - jedenfalls dann, wenn es zur länderübergreifenden Kooperation in den Ministerkonferenzen kommt: Die Ministerpräsidenten, die Innenminister, die Finanzminister, die Kultusminister - sie allen entscheiden in gemeinsamen Konferenzen nach dem Prinzip der Einstimmigkeit auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Das mache den politischen Prozess schwerfällig und langwierig und nehme zugleich den Länderparlamenten die Einwirkungsmöglichkeiten und damit die Chance zur eigenen Gestaltung.

Schließlich setzte sich Meyer auch noch mit der politischen Klasse kritisch auseinander, die sich selbst ihre Bedingungen von der Zuteilung von Rechten bis zur Höhe der Diäten schaffe. Die Parteien, obwohl grundgesetzlich geschützt, würden inzwischen im Vergleich zu den Fraktionen in der Gestaltungschance zurückgedrängt. Meyer schloss seine Analyse mit der Aussage, dass gerade in kritischen Zeiten wie heute die Stärkung der Demokratie geboten sei.

Uwe Schlicht

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false