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Gesundheit: Die Bafög-Reformpläne der Bundesregierung sollen noch in diesem Monat der Öffentlichkeit vorgestellt werden

Bis zum Ende des Jahres 1999 sollten die Eckpunkte für eine große Reform der Ausbildungsförderung vorliegen. Das hatte die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn mehrfach öffentlich angekündigt.

Bis zum Ende des Jahres 1999 sollten die Eckpunkte für eine große Reform der Ausbildungsförderung vorliegen. Das hatte die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn mehrfach öffentlich angekündigt. Die Reform des Bafög ist eines der großen Vorhaben der neuen Bundesregierung und gehört neben dem Verzicht auf Studiengebühren zu den Wahlkampfversprechen der SPD. Deswegen haben die Oppositionsparteien CDU und FDP zum Jahresende gehörigen Druck auf die Ministerin ausgeübt, indem sie eigene Reformvorstellungen vorlegten. Trotz dieses Druckes ist es der Ministerin nicht gelungen, den versprochenen Termin bis zum Jahresende einzuhalten. Die Gründe dafür werden im Wissenschaftsministerium offen genannt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich hat enorme Schwierigkeiten aufgeworfen.

Wenn alle ausbildungsbezogenen Leistungen des Staates wie Steuerfreibeträge und Kindergeld zu einem Ausbildungsgeld zusammengefasst werden sollen, dann sind dabei sowohl rechtliche als auch finanzielle Bedingungen zu beachten. Die bisherigen Vorstellungen, dass man allen Studenten unabhängig von ihrer sozialen Situation, und damit unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, ein Ausbildungsgeld in Höhe von 300 bis 350 Mark zukommen lassen will, ließen sich nicht mehr halten. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich muss dieser Betrag deutlich höher ausfallen. Nach Prüfungen durch das Bundesjustizministerium ist neuerdings ein Betrag von 400 Mark als einheitliches Ausbildungsgeld für alle Studenten im Gespräch. Jetzt ist jedoch der Bundesfinanzminister Hans Eichel am Zuge, denn er muss prüfen, ob ein solcher Betrag auch finanzierbar ist. Erst wenn sich Bundesbildungsministerin Bulmahn und Finanzminister Eichel einig geworden sind, soll die abschließende Entscheidung zusammen mit Bundeskanzler Schröder im Januar getroffen werden. Das Deutsche Studentenwerk signalisierte bereits vorab Unterstützung: "Mit dem Vorschlag, Studierende als junge Erwachsene zu betrachten und das Ausbildungsgeld direkt an sie auszuzahlen, schlägt die Ministerin den richtigen Weg ein", kommentierte Hans-Dieter Rinkens, Präsident des Studentenwerkes. "Allerdings werden wir langsam ungeduldig und erwarten eine zügige Umsetzung der Pläne."

Jenseits dieses einheitlichen Ausbildungsgeldes für alle geht es immer noch um das eigentliche Ziel, den wirklich Bedürftigen eine Studienfinanzierung zu bieten, die sie nicht von der Aufnahme eines Studiums abschreckt. Außerdem soll die Studienfinanzierung für die Bedürftigen so bemessen werden, dass sie nicht durch dauerndes Jobben von ihrer eigentlichen Examensvorbereitung abgehalten und die Studienzeiten dadurch immer länger werden. Besondere Aufmerksamkeit hat die Bundesbildungsministerin seit ihrer Amtsübernahme dieser Gruppe Studenten zuteil werden lassen. Die ärmsten Studenten sollen künftig nicht mehr die höchsten Schulden ansammeln.

Nach der letzten Anhebung der Bafög-Sätze vom Herbst 1999 kann ein besonders bedürftiger Student aus dem Westen monatlich 1030 Mark erhalten, aus dem Osten 1020 Mark. Da das Bafög zur Hälfte aus einem Darlehen und einem Zuschuss besteht, ist es einleuchtend, dass die mit dem Höchstsatz Geförderten am Ende auch den größten Schuldenberg angehäuft haben. Hier setzen die Überlegungen an. Im Bundesdurchschnitt beziehen die meisten Geförderten nur bis zu 624 Mark monatlich aus dem Bafög. Wenn man künftig eine Grenze bei 600 Mark ziehen würde, dann könnte man für die Ärmsten eine günstigere Lösung erreichen. Die 600 Mark würden dann über das Bafög als Volldarlehen gewährt. Denjenigen, die auf Grund ihrer Bedürftigkeit auf weitere Bafögzahlungen jenseits der 600-Mark-Grenze bis zum Höchstsatz von 1030 Mark angewiesen wären, könnten diese Beträge als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Ähnliche Überlegungen werden auch von der CDU verfolgt. Die CDU geht nach wie vor davon aus, dass das Bafög je zur Hälfte aus Darlehen und Zuschuss bestehen soll. Um aber besonders Kindern aus einkommensschwachen Familien zu helfen, soll ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden: Zuwendungen über 800 Mark hinaus bis zur Höchstgrenze von 1030 Mark sollen nach den Vorstellungen der CDU nur noch als Zuschuss erfolgen. Offen bleibt dann immer noch, wie die Studienabschlussfinanzierung für alle diejenigen geregelt werden soll, die ihr Studium nicht in der Regelzeit geschafft haben. Denn fest steht, dass auch künftig das Bafög an die Regelstudienzeit gebunden wird.

Nach den Vorstellungen der FDP soll es eine vom Einkommen unabhängige Grundförderung von 500 Mark monatlich geben. Auf diesem Ausbildungsgeld baut der zweite Korb auf, der aus einem monatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 350 Mark besteht, der aber einkommensabhängig vergeben wird. Im dritten Korb ist dann an eine Ausbildungshilfe von bis zu 750 Mark monatlich gedacht, die jedoch nur noch in Form eines zinslosen Darlehens in Anspruch genommen werden darf. Ein ganz wesentliches Ziel der Reform ist es, die Talfahrt des Bafög zu stoppen.

Seit 1971 sind verhältnismäßig immer weniger Studenten gefördert worden. Obwohl sich seit 1971 die Zahl der Studenten verdreifacht hat, sank der Anteil der Bafög-Bezieher von 37 Prozent im Jahr 1983 über 28 Prozent im Jahr 1991 auf 17 Prozent im Jahr 1997. Oder um einen anderen Vergleich zu bieten: Die Bafög-Ausgaben des Jahres 1999 entsprechen denen des Jahres 1978 - nur studierten damals 900 000. Heute sind es 1,8 Millionen.

Uwe Schlicht

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