zum Hauptinhalt

Gesundheit: Die Inflation der „Forschung“

TURNERS THESEN zu Bildung und Politik Alle reden von Forschung: Lehre und Forschung seien untrennbare Elemente der Universität, Studierende sollten durch „forschendes Lernen“ ausgebildet werden, den Fachhochschulen müsse auch gestattet sein, Forschung zu betreiben usw. Allerdings erscheint es recht gewagt, den Begriff so zu verwenden.

TURNERS THESEN

zu Bildung und Politik

Alle reden von Forschung: Lehre und Forschung seien untrennbare Elemente der Universität, Studierende sollten durch „forschendes Lernen“ ausgebildet werden, den Fachhochschulen müsse auch gestattet sein, Forschung zu betreiben usw. Allerdings erscheint es recht gewagt, den Begriff so zu verwenden. Denn Forschung ist das Streben nach Erkenntnis, um bisher objektiv nicht Bekanntes zu ergründen.

Wenn Studierende durch „forschendes Lernen“ in ein Fach eingeführt werden sollen, ist zwar das, was sie lernen für sie (subjektiv) Neuland; es wird sich aber meist um gesicherte Erkenntnisse handeln, die von anderen längst „erforscht“ worden sind. Warum also bezeichnet man den Vorgang nicht als das, was er ist: als Einführung in die wissenschaftliche Arbeit?

Niemand ist gehindert, neue Erkenntnisse zu suchen, also zu forschen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Professoren an Fachhochschulen. Hinter der Forderung, die Forschung als Aufgabe der Institution zu erklären, steht aber ein anderes Anliegen, nämlich das der Finanzierung. Die Fachhochschulen sind – zum Teil in der Nachfolge der Ingenieurschulen – vor rund 30 Jahren eingerichtet worden, um eine praxisorientierte Ausbildung als Alternative zum Universitätsstudium anzubieten. Dass sie sich von den Universitäten unterscheiden sollten, wird zunehmend außer Acht gelassen.

Die Ausbildung sollte wissenschaftlich fundiert sein, ohne dass diejenigen, die dies vermitteln, selbst zwingend in der Forschung tätig sein müssen. Dass dieses durchaus praktikabel ist, beweist die Schule. Von keiner Lehrkraft in der gymnasialen Oberstufe wird erwartet, dass sie selbst am Forschungsprozess teil hat; sie muss allerdings „auf dem Laufenden“ sein, also aufnehmen und verarbeiten, was es an neuen Erkenntnissen gibt.

Auch an Universitäten ist nicht alles Forschung, was sich so nennt. Wenn ein Rechtswissenschaftler einen Aufsatz schreibt, gilt dies als Forschungsarbeit, wenn ein Richter eines oberen Gerichts eine Entscheidung abfasst, „pinselt“ er ein Urteil. In beiden Fällen geschieht in der Regel das gleiche: Der Professor wählt ein Thema, sichtet die bereits existierende Literatur, bildet sich eine eigene Meinung und bringt das Ganze zu Papier. Eine neue Erkenntnis, in dem Sinn, dass bisher Unbekanntes ans Tageslicht gelangt, wird im Allgemeinen bei solchen Arbeiten nicht gewonnen werden. Im Prinzip arbeitet der Richter nicht anders.

Warum also nennt man beides nicht so, wie es zutreffend zu bezeichnen wäre: wissenschaftliche Arbeit beziehungsweise die Erstellung eines Textes, eines Urteils, eines Gutachtens mit wissenschaftlichen Methoden? Mehr begriffliche Klarheit und weniger aufgeblasene Wortwahl wären ehrlicher und sachgerechter.

Berlins Wissenschaftssenator a.d.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false