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Gesundheit: „Die Patienten sind nicht wach“

Aus dem Wachkoma führt nur sehr selten ein Weg zurück

Wie viele Wachkomapatienten gibt es?

Bundesweit werden schätzungsweise 10 000 Wachkomapatienten betreut. In Berlin würden das also 400 bis 500 sein.

Wo werden die Betroffenen betreut?

Das geschieht nicht nur in Krankenhäusern, wie der Charité, dem Unfallkrankenhaus oder bei uns im Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe. Auch in Pflegeheimen und sogar zu Hause werden so genannte Wachkomapatienten versorgt.

Sie sagen „so genannte“...

...Wachkoma ist ein sehr unglücklich gewählter Begriff. Denn die Patienten sind nicht wach. Ihre höheren Hirnfunktionen, die bewusste Wahrnehmung ihrer selbst und ihrer Umwelt, existieren höchstwahrscheinlich nicht mehr. Auch eine echte Kommunikation ist nicht möglich. Die Betroffenen vegetieren wie eine Pflanze, weshalb man diesen Zustand medizinisch „vegetativer Status“ nennt.

Heißt das, solche grundlegenden Lebensfunktionen wie Herzschlag, Atmung oder Schluckreflex laufen ganz normal weiter?

Ja – und noch mehr. Denn diese Patienten haben im Gegensatz zu Komapatienten einen eigenen, wenn auch oft gestörten Wach-Schlafrythmus. Sie reagieren auf Schmerzreize und Geräusche. Das alles ist ein Riesenproblem für die Angehörigen, die sich nur schwer damit abfinden können, dass dieser Mensch, der atmet, die Augen offen hat und schlucken kann, eigentlich nicht mehr da ist.

Gab es Fälle, in denen ein Wachkoma-Patient den Weg zurückgefunden hätte?

Von Einzelfällen wird berichtet. Bei Patienten, die durch einen Sauerstoffmangel im Gehirn – zum Beispiel nach einem Herzinfarkt und anschließender Wiederbelebung – ins Wachkoma fielen, besteht während der ersten drei Monate eine Chance des Wiederaufwachens. Bei Patienten, die nach einer Schädel- Hirn-Verletzung das Bewusstsein verloren, ist dies vielleicht während eines Jahres noch möglich. Es soll auch schon Patienten gegeben haben, die nach 13 Jahren wieder erwachten. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass danach ein weitgehend selbstständiges Leben möglich war.

Wie kann die Patientenverfügung dem Arzt bei der Entscheidung helfen, zum Beispiel die künstliche Ernährung eines Komapatienten zu beenden?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass aufgrund einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen bei einem zu erwartenden irreversibel tödlichen Verlauf abgebrochen werden müssen. Aber eigentlich hat das Leben generell einen irreversiblen tödlichen Verlauf. Das heißt, die vom Gericht gewählte Definition ist sehr unscharf. Der Arzt steht da vor einem echten Dilemma. Da kann eine Patientenverfügung eine Orientierungshilfe für den Willen das Patienten darstellen – mehr nicht.

Wieso?

Weil die Betroffenen die Patientenverfügung über eine Situation verfassen, die sie nicht erlebt haben. Das heißt, sie können letztlich gar nicht wissen, was sie da eigentlich festlegen.

Heißt das, Sie halten die Patientenverfügung für nicht bindend?

Doch, die Verfügung sollte respektiert werden. Jeder bewusste Mensch hat das Recht, medizinische Maßnahmen abzulehnen, selbst dann, wenn dies nicht sinnvoll ist. Es muss in der Verfügung aber sehr genau beschrieben werden, unter welchen Bedingungen der Betroffene auf welche Behandlungen verzichtet.

Das Gespräch führte Ingo Bach

Christof Müller-Busch ist Chefarzt der Abteilung Anästhesiologie, Palliativmedizin und Schmerztherapie am Berliner Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe.

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