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Gesundheit: Dr. Micky Maus

Berlins Senat will die Promotion verbessern – doch die Unis befürchten Qualitätseinbußen

Stimmt etwas mit in Berlin erworbenen Doktortiteln nicht? Unterlaufen die hiesigen Promotionsverfahren etwa die Standards anderer Bundesländer oder des Auslands? Solche Fragen werden durch das neue Hochschulgesetz des Berliner Senats aufgeworfen. In der Fassung vom Januar 2003 machen die Politiker den Unis detaillierte Vorgaben dafür, wie sie die Promotion gestalten müssen. Das ärgert die Universitäten. Gestern trafen sich die Parteien deshalb vor Gericht.

Das neue Hochschulgesetz verbietet es den Universitäten zum Beispiel, die Zulassung zur Promotion von Zusatzstudien abhängig zu machen. Bislang konnten die Unis etwa Absolventen von Fachhochschulen noch Uni-Seminare abverlangen, bevor sie sie zuließen. Auch jeden, der einen „Micky Maus“-Bachelor gemacht hat, müssen die Unis fortan zulassen, wie Dieter Lenzen, Präsident der Freien Universität, kritisierte. Lenzen bezog sich auf das britische Swansea Institute, das einen Abschluss in „Surf and beach management“ anbietet.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass die mündliche Verteidigung der Dissertation nur in einer Disputation bestehen darf. Ein Rigorosum, in dem auch Fachwissen aus anderen Gebieten als der Dissertation abgeprüft wird, ist nicht mehr erlaubt. Ferner sollen Dissertationen auch „in einer anderen Sprache als Deutsch erfolgen“ können, heißt es in dem Gesetz. Im Grunde könnte nun ein chinesischer Doktorand verlangen, seine germanistische Dissertation in Chinesisch abfassen zu dürfen, befürchten die Unis. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass die Ehrendoktorwürde fortan nur noch an Personen verliehen werden darf, „die sich besondere wissenschaftliche Verdienste erworben haben“. Das schließt Künstler oder Politiker aus, die sich zwar um die Wissenschaft verdient gemacht, nicht aber geforscht haben.

Und schließlich regelt das Gesetz, welche Gutachter die Dissertation bewerten dürfen: Anders als in den jetzigen Promotionsordnungen vorgeschrieben, muss es sich nicht um Professoren handeln – bei beiden Gutachtern reicht bereits die Promotion. Die Politiker verlangen jedoch, dass einer von beiden von einer anderen Hochschule kommt. Bislang ließen die meisten Promotionsordnungen das zwar zu, aber einen Zwang gab es nicht.

Das Verfassungsgericht unter Vorsitz seines Präsidenten Helge Sodan wollte zunächst von den Politikern wissen, warum sie das Gesetz geändert haben. „Um es moderner und transparenter zu machen“, antwortete Hans-Gerhard Husung, der Wissenschaftsstaatssekretär. „Was war denn vorher an dem Verfahren intransparent?“ fragte Ulrich Battis, der die Humboldt-Universität (HU) vor Gericht vertritt. Der Staat habe keinen Anlass, den Universitäten ein so tiefes Misstrauen entgegenzubringen. Das Gesetz sei wohl „aus Daffke“ geändert worden, sagte Battis. Deshalb weigern sich die Berliner Unis auch bislang, es umzusetzen. Sie verfahren einfach wie gehabt. Die Details der Promotionsverfahren werden von den Fachbereichen geregelt.

Der Senat gibt zwar zu, dass es „keine frappanten systematischen Fehlentwicklungen“ bei den Promotionen durch Berlins Universitäten gibt, wie Husung formulierte. Doch die Politik habe sich trotzdem gezwungen gesehen, die Promotion an „die Weiterentwicklung internationaler Standards anzupassen“. Angesichts des verschärften beruflichen Konkurrenzkampfes unter Akademikern müsse die Berliner Promotion dem Wettbewerb standhalten. Doch gibt es einen Zwang, einen auswärtigen Gutachter mit einzubeziehen, nur in Sachsen, stellte das Gericht fest. Und das Argument „internationaler Standards“ schien der Richterin Bellinger doch recht „unbestimmt“.

Die Politik verteidigte sich auch damit, Berlin habe die Juniorprofessur möglichst schnell einführen wollen, das Gesetz habe also schnell geändert werden müssen. Außerdem habe der Regierende Bürgermeister persönlich verlangt, dass Berlin eine Promotionsordnung hat, die auch privaten Hochschulen – und nicht nur wie bisher staatlichen Universitäten – das Promotionsrecht zusteht. Damit habe Klaus Wowereit dem Anliegen der Managerhochschule ESMT entsprechen wollen, wie der PDS-Abgeordnete Benjamin Hoff erklärte. Private Hochschulen seien für die Stadt ein Wirtschaftsfaktor.

Die Universitäten können diesen Argumenten nicht folgen. Externe Gutachter, sogar aus dem Ausland eingeflogene, sind in manchen Fächern schon jetzt die Regel, sagte Hans Jürgen Prömel, Vizepräsident der HU. Doch gebe es auch uni-übergreifende Seilschaften – ein externer Blick garantiere deshalb keineswegs eine bessere Qualität. „Der Gesetzgeber argumentiert mit der Qualitätssicherung, senkt in Wahrheit aber die Qualität“, sagte Prömel. Das Urteil wird am 19. Oktober gesprochen.

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