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Gesundheit: Etwas steht im Wege

Kardinal Sterzinsky entzieht FU-Professor die kirchliche Lehrerlaubnis – weil er sein Priesteramt niedergelegt hat

Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky will den FU-Professor Michael Bongardt aus dem Institut für Katholische Theologie der Freien Universität entfernen. Sterzinsky entzog dem Professor die kirchliche Lehrerlaubnis, die „missio canonica“, wie ein Sprecher des Erzbistums bestätigte. Bongardt soll keine Studenten der katholischen Theologie mehr unterrichten und prüfen. Damit reagierte Sterzinsky darauf, dass Bongardt nicht länger Priester sein will – nicht etwa weil er inhaltliche Schwierigkeiten mit der Kirche oder Glaubenskonflikte hätte, sondern wegen des Zölibats, wie Bongardt dem Tagesspiegel auf Anfrage sagte: „Ich kann und will die Verpflichtung nicht einhalten.“

Universität und Bistum streiten

Für die Kirche aber ist die Priesterweihe eine Entscheidung für das ganze Leben. Das Priesteramt niederzulegen bedeutet den Bruch eines wichtigen Versprechens, auf den sie mit disziplinarischen Maßnahmen antwortet. Im jüngsten bischöflichen Amtsblatt hatte der Kardinal angeordnet, Bongardt sei aus dem Personalschematismus des Erzbistums – einem Verzeichnis der kirchlichen Mitarbeiter – zu streichen.

Darf das Bistum einen verbeamteten Professor seiner Lehr- und Prüfungsverpflichtungen entheben? Darüber streiten die Freie Universität und das Bistum. Der deutsche Staat und die Kirchen haben die Theologie an den staatlichen Hochschulen in einer international sehr ungewöhnlichen Weise verankert. Soll ein Professor an ein Institut für Katholische Theologie einer staatlichen Universität berufen werden, wird – wie in allen anderen Fächen auch – eine Berufungsliste von der Fakultät aufgestellt. Ob ein Kandidat die Stelle bekommt, entscheidet jedoch der Ortsbischof. Er hat das Recht, sein „Nihil obstat“ („Nichts steht im Wege“) zu verweigern – selbst wenn der Staat allein die Stellen und das Institut finanziert.

Nicht jeder Theologie-Professor muss Priester sein. Ein entscheidendes Kriterium für das „Nihil obstat“ ist, dass der Professor sich zum Glauben bekennt. Verleugnet ein Professor eines Tages nach der Berufung Kernsätze der katholischen Lehre oder verstößt anderweitig gegen die von der Kirche eingeforderte Lebensführung, kann ihm die Lehrerlaubnis entzogen werden. Im Falle von Bongardt müsste der Bischof das „theoretisch“ nicht tun, sagt der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner. Er könnte den Professor auch in einem Laiisierungsverfahren aus dem Stand des Priesters zurückversetzen und ihm damit vergeben.

Aber Sterzinsky hat anders entschieden. Für die Kirche ist der FU-Theologe Bongardt zwar noch ein Professor, dem es freisteht, seiner Arbeit nachzugehen – doch gehört er aus ihrer Sicht nicht mehr zum Seminar für Katholische Theologie der Freien Universität, erklärte Förner.

Er selbst habe die Maßnahme erwartet, sagte der 43-jährige Dogmatik-Professor Bongardt, der 1985 zum Priester geweiht wurde, selbst wenn nicht immer gleich verfahren werde. Die Studierenden am Institut seien bereits informiert. Sie fühlten sich über die Zukunft ihres Studiums verunsichert. Seinen Schritt, das Priesteramt niederzulegen, hätten sie „unterschiedlich bewertet“. Bongardts einziger Professoren-Kollege am Institut, Rainer Kampling, sagt: „Es steht mir nicht zu, die Entscheidung eines Menschen zu beuteilen.“ Die Maßnahme der Kirche sei nichts als ein „formaljuristischer Vorgang".

Eine neue Professur ausschreiben?

Damit ist es aber nicht getan. Die Kirche will, dass die Freie Universität eine neue Professur am Seminar ausschreibt. Das will die Uni aber nicht. Denn sie muss den verbeamteten und an der FU seit dem Wintersemester 2000/2001 angestellten Professor Bongardt weiter beschäftigen – und sei es an einem anderen Institut: „Auf Grund unserer finanziellen Situation ist eine zusätzliche Professur schwer zu akzeptieren“, sagt der Präsident der Freien Universität, Dieter Lenzen.

Für die Berliner Studierenden der Katholischen Theologie könnte der Konflikt ebenfalls Folgen haben. Prüfungen, die sie bei Bongardt ablegen, werden von der Kirche fortan nicht mehr anerkannt. Mit einem Zeugnis, das von Bongardt ausgestellt wird, hätten sie keine Chancen, eine Stelle als Religionslehrer zu bekommen. Und offen ist bislang, ob der einzige andere Professor am Institut, Rainer Kampling, sämtliche Studienanteile, die für den Beruf des Religionslehrers wichtig sind, in Zukunft alleine anbieten kann. „Vielleicht könnte man Dozenten von außerhalb holen, die Lehraufträge wahrnehmen“, überlegt Lenzen. Vielleicht könnte die Personalie aber auch zu einem Ende des Berliner Lehrerstudiums in Katholischer Theologie führen, wenn sich keine Lösung findet.

Denn eine rechtliche Verpflichtung, eine neue Stelle am Institut zu schaffen, kann Lenzen nicht erkennen. „Wir haben den Schaden nicht verursacht.“ Vor allen Dingen habe Berlin, anders als andere Bundesländer, keine Konkordatsregelung, die Ersatz vorschreibt. Die Kirche dagegen beruft sich auf den „Brauch“, wie Sprecher Förner formuliert: „Es entspricht dem üblichen Verfahren, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird.“ Der vom Kardinal mit dem Lehrverbot belegte Professor wird dann von seiner Hochschule in ein verwandtes Fach, etwa die Philosophie, versetzt. Wie oft Ortsbischöfe Theologie-Professoren die Lehrerlaubnis schon entzogen haben, konnte Förner nicht sagen. Jedenfalls seien solche Fälle selten.

Ein bekanntes Beispiel aus der Vergangenheit ist das des Theologen Hans Küng, dem 1980 die Lehrerlaubnis an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen entzogen wurde. Küng hatte jahrelang mit den Vertretern der Amtskirche schwere inhaltliche Konflikte über Kirche und Katholizismus ausgefochten. Bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1996 lehrte er nach der Disziplinierung als fakultätsunabhängiger Professor für ökumenische Theologie und Direktor des Instituts für ökumenische Forschung.

Die Berliner Studenten im Magisterstudiengang – knapp 140 – können sich noch immer von Bongardt prüfen lassen, wenn sie hinterher nicht die Kirche zum Arbeitgeber haben wollen. Aber manchen von ihnen dürfte es zu denken geben, dass das Bistum seinen Unterricht inzwischen als „für Studenten nicht relevant“ einstuft. Bongardt wiederum scheint zu hoffen, dass er doch noch an seinem Institut bleiben kann. Er will nicht sagen, dass er sich vom Kardinal zu hart behandelt fühlt, sondern betont: „Inhaltlich und in Glaubensfragen trennt mich von der Kirche nichts.“

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