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Gesundheit: Finanzbehörde stellt Studienplätze in Frage: Studiengebühren den Boden entzogen

Staatssekretär Heller möchte die neuen Möglichkeiten, künftig von Langzeitstudenten Studiengebühren zu erheben oder für die Weiterbildungsangebote der Hochschulen Gelder zu verlangen, nutzen, um Lücken im allgemeinen Berliner Etat zu schließen. Deswegen soll nur ein Teil der Einnahmen bei den Hochschulen verbleiben.

Staatssekretär Heller möchte die neuen Möglichkeiten, künftig von Langzeitstudenten Studiengebühren zu erheben oder für die Weiterbildungsangebote der Hochschulen Gelder zu verlangen, nutzen, um Lücken im allgemeinen Berliner Etat zu schließen. Deswegen soll nur ein Teil der Einnahmen bei den Hochschulen verbleiben. Eine derartige Haltung ist seit langem befürchtet worden und stand als großes Hindernis der Einführung von Studiengebühren entgegen. Seit 1996 wehren sich gerade die Befürworter von Studiengebühren gegen eine solche Zumutung. Heller scheint diese Argumente nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Besonders anstößig findet Staatssekretär Heller folgende Aussagen in dem Grundsatzpapier für ein neues Hochschulgesetz, das Wissenschaftssenator Stölzl der Öffentlichkeit vorgelegt hat: "Das Gesetz wird festlegen, dass die Einnahmen aus den Gebühren den Hochschulen verbleiben, nicht auf die Landeszuschüsse für die Hochschulhaushalte angerechnet werden und nicht zu Zuschussabsenkungen führen. Sie sollen im Wesentlichen zum Zwecke der Verbesserung der Lehre und Ausbildung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verwendet werden." Vor diesem Hintergrund formuliert TU-Präsident Hans-Jürgen Ewers seine Kritik an Heller: "Verheerend ist die politische Wirkung einer solchen Maßnahme für die lokale wie bundesweite Debatte über die Einführung von Studiengebühren. Eines der politisch wirksamsten Argumente gegen Studiengebühren ist die Vermutung, dass der Staat die Einführung von Studiengebühren benutzen wird, um sich noch weiter aus der finanziellen Verantwortung für die Hochschulen herauszustehlen, als er es heute schon in nicht mehr zu verantwortender Weise tut. Fehlte es bislang an einem Beweis für diese Vermutung, jetzt gibt es ihn, dank Dr. Heller. Sein Brief gehört vom Tisch, und zwar sofort!."

Der frühere Berliner Wissenschaftssenator Manfred Erhardt hat in seiner Eigenschaft als Generalsekretär des Stifterverbandes seit Jahren für Studiengebühren plädiert: "Natürlich muss die Gebühr garantiert zweckbestimmt ausgegeben werden, also zur Verbesserung von Studium und Lehre in den Hochschulen. Gebühren dürfen nicht den Staat aus seiner Verpflichtung zur Grundfinanzierung entlassen und damit entlasten. In den ohnehin notwendigen gesetzlichen Regelungen muss das sichergestellt werden." Das sagte Erhardt schon 1997. Die hochschulpolitische Sprecherin der Berliner CDU, Monika Grütters, ebenfalls eine vehemente Befürworterin von Studiengebühren, hat die "Bedingung" formuliert "dass das Gebührenaufkommen aus der Erhebung von Studienbeiträgen nicht auf den Staatszuschuss an die Hochschulen angerechnet wird". Das verlangt sie seit 1996.

Führende Vertreter der Hochschulen und der Wirtschaft haben im Sommer 2000 in einem Memorandum unter der Federführung von Debis-Vorstandsmitglied Norbert Bensel und Hans Weiler von der Stanford University ebenfalls für Studiengebühren plädiert, um dadurch die großen Investitionsdefizite an den Hochschulen einzugrenzen. Gebühren seien nur dann vertretbar, wenn "die Verfügungsgewalt der Hochschulen über die auf diese Weise erlangten Mittel gesichert" wird.

Immer wieder haben sich Skeptiker zu Wort gemeldet, die befürchten, dass die Einnahmen aus Studiengebühren nicht bei den Hochschulen bleiben, sondern vom Staat eingezogen werden. Der hochschulpolitische Sprecher der SPD, Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz), hat seinen Vorschlag zur Einführung von Studienkonten vom Sommer 2000 damit begründet, dass Studiengebühren zur Zeit nur zu Mehreinnahmen von fünf Prozent führen würden, aber trotz dieser sehr begrenzten Einnahmequelle sei damit zu rechnen, "dass diese zusätzlichen Einnahmen faktisch sehr schnell zur Entlastung der öffentlichen Haushalte herangezogen würden."

Gerade das will Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verhindern. Er hat die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudenten davon abhängig gemacht, dass die Einnahmen aus den Gebühren "zweckgebunden für Studium und Lehre einzusetzen sind" und bei den Hochschulen verbleiben.

Dasselbe verlangt der Wissenschaftsrat in seinen im Juni 2000 veröffentlichten Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland: "Staatliche Hochschulen sollten insbesondere das Recht erhalten, für ihre Weiterbildungsangebote in angemessenem Umfang Gebühren zu erheben... Diese Einnahmen sollten der Hochschule verbleiben."

Uwe Schlicht

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