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Gesundheit: Fristlos forschen?

Die Gewerkschaften sehen Erfolgschancen für Klagen befristet beschäftigter Wissenschaftler

Bis zu 20 000 wissenschaftliche Mitarbeiter, die bundesweit an Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen beschäftigt sind, könnten jetzt „ein unbefristetes Arbeitsverhältnis“ beanspruchen. Diese Auffassung vertreten jedenfalls die Gewerkschaften GEW und Verdi in einer gemeinsamen Erklärung, die sie an ihre Mitglieder aus der Wissenschaft verschickt haben. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Juniorprofessur seien auch zwischen dem 23. Februar 2002 und dem 27. Juli 2004 vertraglich vereinbarte Befristungen „ohne Rechtsgrund erfolgt“, heißt es.

Tatsächlich haben die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vom 27. Juli nicht nur die flächendeckende Einführung der Juniorprofessur und die faktische Abschaffung der Habilitation für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechende Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) sei „insgesamt nichtig“, weil der Bund damit seine Kompetenzen in der Bildungsgesetzgebung überschritten habe. Zudem sei die Befristungsregelung – vor und nach der Promotion insgesamt höchstens zwölf Jahre Beschäftigung, in der Medizin 15 Jahre – im Zusammenhang mit der Juniorprofessur erfolgt und könne auch deshalb nicht weiter gelten.

Im Bundesforschungsministerium sieht man Handlungsbedarf. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, man sei dabei, eine neue Befristungsregelung auszuarbeiten. Wie diese aussehen könnte, wollte er jedoch nicht sagen.

Raten die Gewerkschaften nun ihren Mitgliedern, die Lage zu nutzen und sich auf Dauerstellen einzuklagen? In dem Schreiben heißt es, die „betroffenen Kolleginnen und Kollegen“ könnten ihren Arbeitgebern schriftlich mitteilen, „dass ihrer Auffassung nach durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist“. Die seit Ende Februar 2002 geschlossenen Verträge seien in der Regel „ohne Sachgrund vereinbart“ worden – und folglich nichtig.

Eine Klagewelle, wie sie jetzt der Deutsche Hochschulverband befürchtet, sei allerdings von den Gewerkschaften nicht beabsichtigt, sagte der Verdi-Bereichsleiter für die Hochschulen, Karl-Heinrich Steinheimer, gestern dem Tagesspiegel. „Wir hielten es politisch für falsch, wenn jetzt alle klagen würden.“ Wissenschaftliche Mitarbeiter, die jetzt ihre Chance wahren wollten, ihren Status zu verbessern, schrieben üblicherweise zunächst an die Hochschulleitung. Und die würde in einem neuen Vertrag, der nach den alten Bestimmungen von 1998 formuliert werden müsse, Sachgründe für die Befristung angeben. Nur wenn diese für die wissenschaftlichen Mitarbeiter inakzeptabel wären, sei der Gang zum Gericht ratsam.

An der Humboldt-Universität zu Berlin geht man gelassen mit der Situation um. Man werde jeden Fall individuell regeln – und zwar „so flexibel wie möglich“, wie HU-Präsident Jürgen Mlynek im Akademischen Senat der Uni sagte.

Im Grunde gehe es den Gewerkschaften bei ihrer Erklärung zu den Befristungen darum, die überfällige tarifvertragliche Regelung für die Wissenschaft anzumahnen, betont Hochschulexperte Steinheimer. Verdi und die GEW wollen ein so genanntes „Spartenfenster Wissenschaft“ in einem reformierten Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Darin sollen wissenschaftsspezifische Fragen wie die Befristung von Verträgen in Drittmittelprojekten geregelt werden.

Das will auch der Wissenschaftsrat, fordert aber seit Anfang 2004 einen vom BAT unabhängigen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag. Kernstück des Wissenschaftstarifvertrages sind die „Perspektiven für eine dauerhafte Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern“. Zwar hält der Wissenschaftsrat die zwölf- beziehungsweise 15-Jahres-Frist aus der HRG-Novelle prinzipiell für sinnvoll, warnt aber auch vor dem Verlust „hochqualifizierter Wissenschaftler“.

Im Wissenschaftstarifvertrag solle die Möglichkeit geschaffen werden, wissenschaftliche Mitarbeiter in drittmittelfinanzierten Projekten unbefristet zu beschäftigen. Wenn aber diese Mittel fortfallen, soll den Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt werden können. Wedig von Heyden, Generalsekretär des Wissenschaftsrats, bringt es auf die Formel: „Sie bleiben so lange im System, wie sie Drittmittel bekommen.“

Der Wissenschaftsrat hatte dem Bund einen eindeutigen Zusatzparagrafen für die Befristungsregelung im HRG vorgeschlagen, der die Unkündbarkeitsklausel des BAT aufbrechen sollte. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre der Weg dafür frei. Es sei denn, das HRG wird auf Betreiben der Länder ganz abgeschafft.

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