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Gesundheit: Für Bulmahn wird der Gegenwind wird stärker: die Kultusminister sind skeptisch

Eigentlich soll es mit der Hochschulreform Zug um Zug gehen: Nach der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen folgt die radikale Verkürzung aller Qualifikationszeiten. Noch in dieser Legislaturperiode soll die auf das machbare begrenzte Dienstrechts- und Besoldungsreform im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Eigentlich soll es mit der Hochschulreform Zug um Zug gehen: Nach der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen folgt die radikale Verkürzung aller Qualifikationszeiten. Noch in dieser Legislaturperiode soll die auf das machbare begrenzte Dienstrechts- und Besoldungsreform im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das ist Wille von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn und der von ihr eingesetzten Expertenkommission. Nun bläst Bulmahn ein scharfer Gegenwind entgegen, und zwar nicht nur von den Interessenverbänden, sondern auch von der Kultusministerkonferenz der Länder. Die Länder sind schließlich zuständig für die Besoldung der Wissenschaftler, der Bund kann lediglich zusammen mit den Ländern die Rahmenbedingungen abstecken.

Aus der jüngsten Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in der thüringschen Stadt Meiningen äußerten die Wissenschaftsminister Bedenken: Grundsätzlich wünschen die Kultusminister, dass den einzelnen Ländern und Hochschulen ein großer Spielraum bleibt, um die Beschäftigungsverhältnisse ausgestalten zu können.

Die Kultusminister wollen die Beschleunigung aller Qualifizierungszeiten durch die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge extensiv nutzen. Mit 25 Jahren sollen die Studierenden fertig werden. Wer danach promoviert, soll nach maximal drei Jahren im Alter von 28 den Doktor in der Tasche haben. Danach beginnt eine Postdoktorandenphase, und ihr folgt eine sechsjährige Zeit des Nachwuchswissenschaftlers als Assistenzprofessor. Mit 34 Jahren soll die Qualifizierung soweit abgeschlossen sein, dass die Erstberufung zum Professor mit 35 Jahren möglich wird.

Bundeswissenschaftsministerin Bulmahn schlägt dagegen vor, für Promotion und Postdoktorandenphase sechs Jahre anzusetzen und danach den Juniorprofessoren weitere sechs Jahre Zeit zu gewähren. Damit wäre die Erstberufung zum Professor erst im Alter von 37 oder 38 Jahren möglich. Der Kultusministerkonferenz dauert das zu lange.

Grundsätzlich stimmen die Kultusminister der Absicht Bulmahns zu, künftig den Wissenschaftlern keine Alterszuschläge mehr zu zahlen. Statt der automatisch mit dem Alter steigenden Besoldung soll es künftig jeweils ein einheitliches Grundgehalt für die Professoren geben. Alle weiteren Zuschläge sind abhängig von Leistungen in Forschung und Lehre. Das ist das Ziel, aber kostenneutral soll es erreicht werden.

Während die Expertenkommission für Ministerin Bulmahn ein Grundgehalt von 8300 Mark für die Universitätsprofessoren und 7000 Mark für die Fachhochschulprofessoren vorsieht, setzen die Kultusminister ihre Vorstellungen niedriger an. Nach den Berechnungen der Kultusministerkonferenz soll das Grundgehalt für die Hochschullehrer an den Unis 8000 Mark betragen und an den Fachhochschulen 6800 Mark. Je niedriger das Grundgehalt ist, umso höher können danach die Zuschläge für Leistung und Belastung ausfallen, sofern man von dem Grundsatz der Kostenneutralität ausgeht.

Schließlich wenden sich die Kultusminister dagegen, in der Wissenschaft Stargehälter wie in der Kulturszene zu bezahlen, und sie wollen daher am Prinzip der Gehaltsobergrenzen in der Besoldung festhalten. Die Expertenkommission für Ministerin Bulmahn dagegen wollte in Ausnahmefällen um konkurrenzfähig gegenüber der Industrie zu sein oder um hochqualifizierte Wissenschaftler aus den USA nach Deutschland zurück zu holen, die Besoldungsgrenzen nach oben frei geben.

Uwe Schlicht

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