zum Hauptinhalt

Gesundheit: Hässliche Operationen

Schönheitschirurgie im Fernsehen – dürfen Ärzte das? Mediziner sagen: „Nein!“ Und fordern Konsequenzen

Der Düsseldorfer „VIP-Schönheitschirurg“ Axel Neuroth wird nun doch nicht, wie geplant, im Big-Brother-Container von RTL2 vor laufender Kamera operieren. Er wäre der erste deutsche Arzt gewesen, der in einer Unterhaltungssendung live einen chirurgischen Eingriff an einem Gesunden vollzieht, den der Sender zuvor auswählte.

Innerhalb der Ärzteschaft ist die Aufregung über die TV-Operationen groß. Albert K. Hofmann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), forderte gestern im Gespräch mit dem Tagesspiegel: „Allen Ärzten, die an dem geplanten OP-Showbusiness teilnehmen, sollte meiner Meinung nach umgehend die Approbation entzogen werden.“ Damit hätten sie nicht weniger als das Recht verloren, ihren Beruf auszuüben. Es bliebe für sie allenfalls eine Fernsehkarriere als täuschend echte Darsteller in Arztserien.

Fernsehzuschauer können die umstrittenen Schönheitsoperationen auch jetzt schon verfolgen. Die Sendungen kommen aus den USA, etwa bei MTV „I want a famous face“. Hier näherte ein Zwillingspärchen sein Aussehen dem Idol Bratt Pitt an – durch mehrere Implantate in den Wangenknochen und im Kinn. Für Herbst sind nun auch in Deutschland Sendeformate angekündigt, in denen sich Menschen durch Veränderung der Nasenform, Fettabsaugen oder Brustoperationen verschönern lassen. In Pro7 sollen die Zuschauer in „The Swan“ mit verfolgen, wie aus hässlichen Entlein stolze Schwäne werden.

Nicht nur bei Politikern und Medienschützern, sondern auch in den Fachorganisationen der Plastischen Chirurgen herrscht Aufregung. „In Fernsehshows, in denen sich ohne erkennbare medizinische Begründung junge Menschen durch gezielte Verletzungen ihrer Körperoberfläche umformen lassen, stoßen von beiden Seiten Charakterkrüppel aufeinander“, sagt Rolf Rüdiger Olbrisch, Präsident der Vereinigung Deutscher Ästhetisch-Plastischer Chirurgen (VDÄPC).

Deutliche Worte. Doch darf man „beide Seiten“, Operateure und Operationswillige, überhaupt so ohne weiteres in einem Atemzug nennen? Ärzte sind immerhin Profis. Dürfen sie vor einem Millionenpublikum Gesunde operieren?

Was Ärzte bei der Ausübung ihres Berufs zu beachten haben, ist in der Berufsordnung festgelegt. Sie ist Ländersache. Doch die Formulierungen der Länder-Reglements sind sich zum Verwechseln ähnlich. Und die Bundesärztekammer, die oberste Standesvertretung von Deutschlands Medizinern, hat eine Muster-Berufsordnung vorgelegt. In Paragraph 7 geht es um die Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln. Dort ist eigens – als Ausnahme – festgelegt, dass Angehörige bei einer Behandlung anwesend sein dürfen, wenn der Arzt zustimmt. Wie ein Sprecher auf Nachfrage des Tagesspiegels mitteilte, ist nach Ansicht der Kammer der Umkehrschluss zwingend: Ein größeres Publikum ist bei ärztlichen Behandlungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch nicht am Bildschirm.

Natürlich kommen Ärzte und ihre Behandlungsverfahren in den Medien vor. Wenn es nicht Schauspieler sind, die Professor Brinkmann und Co. spielen, sondern „echte“ Mediziner, dann muss die Sendung jedoch der Gesundheits-Aufklärung dienen. Auch hier gibt die Berufsordnung den Rahmen vor: „Veröffentlichungen in Medien sind zulässig, so weit die Veröffentlichung und die Mitwirkung des Arztes auf sachliche Informationen begrenzt und die Person sowie das Handeln des Arztes nicht werbend herausgestellt werden“, heißt es in der Berufsordnung der Berliner Ärztekammer.

„Doch bei diesen Schönheits-OPShows handelt es sich nicht mehr um Dokumentationen oder um Porträts von Verfahren oder Medizinern, sondern letztlich um die Auflösung des Arzt-Patienten-Verhältnisses“, sagt DGÄPC-Präsident Hofmann. Seine Münchner Kollegin Constance Neuhann-Lorenz vom Vorstand der Gesellschaft nennt es „eine Perversion des Arzt-Patienten-Verhältnisses, wenn jemand den weißen Kittel nutzt, um Menschen vorzugaukeln, alles sei möglich und mit einer Operation könne sich das ganze Leben ändern“.

Die Doku-Soaps könnten in einem weiteren Punkt mit der Berufsordnung in Konflikt geraten. Sie passen schlecht zum Ethos, das sich mit der ärztlichen Schweigepflicht verbindet: TV-Sender erfragen von den Bewerbern intime Angaben über Krankheitsverläufe und verlangen, dass sie ihre Ärzte den Redaktionen gegenüber von der Schweigepflicht entbinden. Auch dass Chirurgen bereit seien, „Menschen – teilweise unabhängig von aller medizinischen Notwendigkeit – mit großem operativen Aufwand in Star-und-Sternchen-Kopien umzuwandeln, hat mit ärztlicher Ethik nichts mehr zu tun“, moniert Hofmann. „Würden sich alle nationalen und internationalen Chirurgen an den Hippokratischen Eid halten, dann gäbe diese Shows gar nicht.“

Fast schon wie ein Versprechen klingt Hofmanns Konsequenz: „Als Präsident der DGÄPC würde ich gegen einen Kollegen, der an solch einer OP-Show teilnimmt, sofort einen Verbandsausschluss beantragen. Und ich denke, dass jede seriöse Fachgesellschaft in Deutschland so handeln wird." Constance Neuhann-Lorenz hält das juristisch für schwierig, würde aber keinen dieser Kollegen neu in ihre Vereinigung aufnehmen.

„Schönheitschirurg“ könnte ein solcher Arzt sich aber trotzdem weiter nennen. Denn das ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Nur wer „Facharzt für plastische Chirurgie“ – in Bayern neuerdings noch deutlicher „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ – heißt, hat eine mindestens sechsjährige Spezialausbildung und eine Prüfung bei der Ärztekammer hinter sich. Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde können den Zusatz „Plastische Operationen“ erwerben. In einer kleinen Anfrage zum „Verbraucherschutz in der Schönheitschirurgie“ zeigten sich Ende 2003 mehrere Bundestag-Fraktionsmitglieder von CDU /CSU besorgt über die diesbezügliche Unkenntnis der Verbraucher.

Bedenklich fanden die Politikerinnen in der Anfrage aber auch, dass zunehmend „Institute für kosmetische Chirurgie“ entstehen, die als Gewerbebetriebe das strenge Werbeverbot für niedergelassene Ärzte umgehen. Allerdings unterliegen alle praktizierenden Ärzte den Pflichten des Berufsrechts und sind Mitglieder einer Ärztekammer. Constance Neuhann-Lorenz empfindet es deshalb als „Trauerspiel, dass die Kammern sich bisher so bedeckt halten“.

Adelheid Müller-Lissner

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false