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Gesundheit: Hochschulen dürfen stärker auswählen

Die Studienzulassung in NumerusClausus-Fächern wie Medizin soll nach dem Willen der Kultusministerkonferenz (KMK) schon ab dem Wintersemester 2004/2005 neu geregelt werden. Dazu einigten die Kultusminister am Donnerstag in Berlin auf zwei Modelle, zwischen denen die Länder künftig wählen können.

Die Studienzulassung in NumerusClausus-Fächern wie Medizin soll nach dem Willen der Kultusministerkonferenz (KMK) schon ab dem Wintersemester 2004/2005 neu geregelt werden. Dazu einigten die Kultusminister am Donnerstag in Berlin auf zwei Modelle, zwischen denen die Länder künftig wählen können.

Nach dem ersten Modell, das Baden-Württemberg und einige andere Unionsländer favorisieren, dürfen die Hochschulen vorab jeden zweiten Studenten in den zulassungsbeschränkten Fächern selbst auswählen. Bisher galt das nur für maximal 24 Prozent. Die andere Hälfte der Plätze wird weiterhin von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) verteilt. Für diese Lösung ist eine Einigung mit dem Bund über eine Änderung im Hochschulrahmengesetz nötig, sofern Bund und Länder sich nicht auf eine Experimentierklausel verständigen können. Allerdings dominieren sich Bund und Ländern in der Bildungspolitik derzeit die Differenzen.

Das zweite Modell, das von Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, betont das freie Ortswahlrecht der Abiturbesten. Für sie werden vorab 25 Prozent der Anfängerplätze reserviert. Weitere 25 Prozent können die Hochschulen in Eigenregie verteilen. Auch bei diesem Modell vergibt die ZVS jeden zweiten Studienplatz, beispielsweise in den NC-Fächern Betriebswirtschaft, Pharmazie, Biologie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin. rt

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