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Leukämie-Therapie: Vom Nutzen fremder Spender

Im Gesundheitswesen ist ein Streit um die Therapie Leukämiekranker mit Stammzellen nicht verwandter Spender entbrannt. Eine aktuelle Studie kommt zum Ergebnis, dass der Nutzen nicht belegbar sei. Die Ärzte kritisieren dies als "folgenreiche Fehleinschätzung".

Am 4. Juni hat das Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seinen Abschlussbericht zur Stammzelltherapie bei akuten Formen von Blutkrebs Erwachsener vorgelegt. „Für bestimmte Einsatzgebiete liegen keine sicheren Daten vor, die einen Nutzen der Stammzelltransplantation belegen“, heißt es in der Stellungnahme, die der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) in Auftrag gegeben hatte. Gemeint ist unter anderem der Nutzen der Transplantation von Knochenmark nicht verwandter Spender.

Bei der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DHGO) zeigt man sich „entsetzt über diese folgenreiche Fehleinschätzung“. Streit hatte es schon bei der Veröffentlichung des Vorberichts im letzten Sommer gegeben. Die DGHO hatte darauf verwiesen, dass durchaus indirekte Beweise für die Wirksamkeit der Transplantation von Stammzellen nicht verwandter Spender vorlägen. Zudem hatte sie dem IQWiG unveröffentlichte Daten zur Verfügung gestellt.

„Doch die ausführlichen Stellungnahmen sämtlicher namhafter Transplantationszentren und Studiengruppen wurden kaum berücksichtigt“, sagte Axel Zander vom Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, Sprecher der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation (DAG-KBT), bei einer Pressekonferenz am gestrigen Montag am Rande von deren Jahrestreffen.

Ärzte befürchten Beschneidung der Behandlungsoptionen

Nicht nur die behandelnden Ärzte, auch die Deutsche Leukämie- und Lymphomhilfe als Zusammenschluss der Selbsthilfeorganisationen und die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) befürchten, dass diese Behandlungsoption für schwer kranke Blutkrebspatienten in Zukunft von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen werden könnte. Das IQWiG mahnt allerdings nur an, „aus Gründen der Patientensicherheit sollten diese Wissenslücken so schnell wie möglich geschlossen werden“. Dazu seien keine Studien nötig, die Patienten nach dem Zufallsprinzip auf Therapiegruppen mit und ohne Transplantation verteilen. Rainer Hess, der Vorsitzende des G-BA, hatte in der letzten Woche von einem Register mit allen Patientendaten als einem möglichen Kompromiss gesprochen.

Eine Transplantation von Knochenmark oder Blutstammzellen ist eigentlich eine Doppelbehandlung: Der Übertragung der Spenderzellen geht meist eine besonders aggressive und belastende Chemotherapie voraus. Das Verfahren kommt vor allem zum Einsatz, wenn eine akute Leukämie mit einer Chemotherapie allein nicht geheilt werden kann.

Wird kein enges Familienmitglied ausfindig gemacht, das passende Gewebemerkmale aufweist, so können Ärzte auf Spender aus Knochenmarksdateien zurückgreifen. Sie stellen mit zwei Dritteln schon die Mehrheit der Spender. Mit der DKMS ist Deutschland im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Es gebe jedoch, so Geschäftsführerin Claudia Rutt, schon Anzeichen für einen Rückgang der Spendenbereitschaft und der Transplantationen.

Adelheid Müller-Lissner

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