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MITARBEITER DER WOCHE: Der Rechtspsychologe

Name Max Steller, 64 BerufDiplompsychologe und Professor amInstitut für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin-Lichterfelde AlltagBei häuslicher Gewalt, Kindesmissbrauch oder Vergewaltigungen gibt es selten Zeugen. Wenn Beweise fehlen und Verletzungen nicht sofort dokumentiert wurden, steht häufig Aussage gegen Aussage.

Name

Max Steller, 64

Beruf

Diplompsychologe und Professor am

Institut für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin-Lichterfelde

Alltag

Bei häuslicher Gewalt, Kindesmissbrauch oder Vergewaltigungen gibt es selten Zeugen. Wenn Beweise fehlen und Verletzungen nicht sofort dokumentiert wurden, steht häufig Aussage gegen Aussage. „Dann werden wir von der Staatsanwaltschaft beauftragt, ein Glaubhaftigkeitsgutachten zu machen“, sagt Max Steller.

Und ab und zu kommt dabei tatsächlich heraus, dass jemand sich nur als Opfer ausgibt. Oft ist es aber auch die Erinnerung, die den Zeugen einen Streich spielt. „Gerade bei Kindern kommt es vor, dass ihnen Eltern oder Erzieher ohne Absicht durch Suggestivfragen etwas einreden“, sagt Steller. Scheinerinnerungen kommen aber auch bei Erwachsenen vor, vor allem wenn das geschilderte Erlebnis Jahre zurückliegt. „In einem spektakulären Fall, den ich betreut habe, erinnerte sich eine 35-Jährige plötzlich daran, in jungen Jahren einen Mord beobachtet zu haben“,

erzählt der Psychologe. Doch in ihren

Beschreibungen tauchte ein Einkaufszentrum auf, das es damals noch gar nicht gab. Meistens können Steller und seine Kollegen aber bestätigen, dass ein Opfer die Wahrheit sagt. Und dann kommen die Straftäter auch nicht aus Mangel an Beweisen davon. Foto: Mike Wolff/ Text: dal

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