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Gesundheit: Neue Tarifverträge für Studenten

Die Berliner Hochschulen haben den ausgehandelten Tarifverträgen für die 5000 studentischen Beschäftigten zugestimmt. Das bisher auf mindestens 40 Stunden pro Monat festgeschriebene Stundenvolumen kann künftig unterschritten werden, wenn die Hochschulen dafür betriebliche oder finanzielle Gründe haben.

Die Berliner Hochschulen haben den ausgehandelten Tarifverträgen für die 5000 studentischen Beschäftigten zugestimmt. Das bisher auf mindestens 40 Stunden pro Monat festgeschriebene Stundenvolumen kann künftig unterschritten werden, wenn die Hochschulen dafür betriebliche oder finanzielle Gründe haben. Die bisherige Unterscheidung der Hilfskräfte in zwei verschiedene Gruppen mit nach Aufgabe unterschiedlicher Bezahlung wurde mit der neuen Regelung aufgegeben. Künftig erhalten alle studentischen Hilfskräfte einheitlich 10,98 Euro pro Stunde. Damit der Bedarf an studentischen Hilfskräften auch in Fächern gedeckt werden kann, die mit der Wirtschaft um Personal konkurrieren wie etwa die Informatik, können künftig Lohnzulagen um bis zu 50 Prozent gezahlt werden.

Die Tarife für studentische Beschäftigte werden auf dem bisherigen Niveau bis zum Jahr 2005 eingefroren und steigen nicht mehr mit den Tarifzuwächsen im öffentlichen Dienst. Der neue Tarifvertrag tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft und gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2005. Die Hochschulen sehen in dem Vertrag einen Kompromiss, mit dem sie „angesichts der Haushaltslage bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen sind“. Das Land Berlin ist das einzige in Deutschland, das Tarifverträge für seine studentischen Beschäftigten hat. Nun fehlt noch die Zustimmung der Gewerkschaften, Frist ist Ende des Monats. akü

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