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Gesundheit: „Nur ausgewählte Embryonen“

Künstliche Befruchtung: Ärzte für Lockerung

Mehrlingsschwangerschaften stellen für die Mutter und das Ungeborene ein gesundheitliches Problem dar. Bei der künstlichen Befruchtung entstehen häufig Zwillinge oder Drillinge. Anders als im Ausland verbietet in Deutschland nämlich das Embryonenschutzgesetz die Einpflanzung eines Embryos, der nach vorhergehender Untersuchung am ehesten eine Chance hat, sich zu entwickeln. Durch die Einpflanzung mehrerer Embryonen versucht man hierzulande die Schwangerschaftsrate bei „künstlicher Befruchtung“ zu verbessern, nimmt so aber auch das höhere Risiko von Mehrlingsschwangerschaften in Kauf.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe will das nach eigenem Bekunden ändern. Sie hat zusammen mit dem Dachverband für Reproduktionsbiologie und -medizin an die Justizminister der Länder einen Brief geschrieben, um es auch hier zu ermöglichen, einen oder höchstens zwei ausgewählte Embryonen einzupflanzen und Rechtssicherheit zu erreichen, ob eine entsprechende Auslegung des Embryonenschutzgesetzes auch bei uns diese Auswahl eines einpflanzungsfähigen Embryos zulässt oder ob dafür eine Änderung des Gesetzes erforderlich wäre. Wenn die Justizminister diese Anfrage positiv beantworten, wäre es auch in Deutschland ähnlich wie im umliegenden Ausland möglich, den Patientinnen nach dem Stand der Forschung zu helfen. Tsp

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