zum Hauptinhalt

Gesundheit: Schnell geschaltet – vorgeschaltet

Berliner Senat will nach dem Expertenvotum zur Medizin rasch handeln: ein Gesetz kommt im Februar

Der Berliner Senat will möglichst schnell ein Vorschaltgesetz zu einem neuen Hochschulmedizin-Gesetz in das Abgeordnetenhaus einbringen. Nachdem die Expertenkommission Vorschläge für eine Neuordnung der Hochschulmedizin in Berlin vorgelegt hat, drängt die Zeit. Denn die Zusammenführung der medizinischen Fakultäten der Humboldt-Universität und der Freien Universität in einer neuen gemeinsamen Fakultät sowie die Fusion der Universitätsklinika der Charité und von Benjamin Franklin zu einem Klinikum sollen nicht jahrelang verschoben werden. Es muss möglichst bald entschieden werden, welche Medizinprofessuren neu besetzt werden und welche nach der Emeritierung der Lehrstuhlinhaber wegfallen. Ebenso ist der Bettenabbau vorzubereiten – schließlich hatte die Expertenkommission die Einsparung von 1300 Klinikumsbetten empfohlen.

Für diese großen Veränderungen hat die Kommission einen Zeitraum bis zum Jahr 2010 eingeräumt. Als dringlichster Schritt wurde aber empfohlen, unmittelbar einen hauptamtlichen Interimsvorstand und ein Vorläufergremium für den künftigen Aufsichtsrat im Klinikbereich einzurichten. Für die Fusion der beiden Fakultäten soll außerdem ein vorläufiges gemeinsames Kuratorium eingerichtet werden. Die Kernaussage der Experten lautet: „Je länger die medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika unabhängig voneinander agieren, desto schwieriger wird die Fusion.“

Da die Beratung eines neuen Gesetzes ungefähr ein Jahr dauert, soll ein Vorschaltgesetz die unmittelbare Handlungsfähigkeit sichern. Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) kündigte am Mittwoch im Fachausschuss des Abgeordnetenhauses an, dass dabei auch schon das Votum des Wissenschaftsrates einbezogen werden soll. Nach Flierls Worten soll das Gesetz im Februar 2003 ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Flierl berief sich bei diesem Zeitplan auf Absprachen im Berliner Senat. Danach betrachtet die Landesregierung das Expertengutachten als eine geeignete Grundlage, um die Aufgaben für die Hochschulmedizin in Berlin hochschulübergreifend zu lösen. Der Senat erwartet, dass die Einsparvorgabe in Höhe von 98 Millionen Euro beim Staatszuschuss für die Hochschulmedizin bis zum Jahre 2010 erreicht wird. Gleichzeitig verlangt die Landesregierung schon vor diesem Zeitpunkt sichtbare Sparleistungen. Der Senat warnte davor, das Expertengutachten zu zerreden – es gelte höchstens, es in Einzelpunkten zu präzisieren. Auch die Umsetzung des Gutachtens soll von der Expertenkommission unter Vorsitz von Winfried Benz begleitet werden.

Uwe Schlicht

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false