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Gesundheit: Studiengebühren: Verfassungsklage möglich

Baden-Württemberg und Bayern wollen notfalls mit einer Verfassungsklage ein gesetzliches Verbot von Studiengebühren zu Fall bringen. Das kündigten die Wissenschaftsminister beider Länder, Klaus von Trotha (CDU) und Hans Zehetmair (CSU), in der "Welt am Sonntag" an.

Baden-Württemberg und Bayern wollen notfalls mit einer Verfassungsklage ein gesetzliches Verbot von Studiengebühren zu Fall bringen. Das kündigten die Wissenschaftsminister beider Länder, Klaus von Trotha (CDU) und Hans Zehetmair (CSU), in der "Welt am Sonntag" an. Nach Überzeugung Trothas hätte eine solche Klage sehr gute Erfolgschancen, da die Finanzierung der Hochschulen in die Verantwortung der Länder falle. Zehetmair betonte: "Ganz gleich, wie die Länder im Einzelnen zu Studiengebühren stehen - sie werden sich vom Bund nicht vorschreiben lassen, wie sie ihre Hochschulen finanzieren sollen."

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich vor zehn Tagen nicht auf einen Staatsvertrag über die Gebührenfreiheit des Erststudiums einigen können. Jetzt überlegt die Regierung, das Verbot von Studiengebühren über das Hochschulrahmengesetz verankern zu können. Zuvor hatten sich die Kultusminister darauf verständigt, dass das Erstudium gebührenfrei sein soll. Aber die Länder dürfen in eigener Regie Gebühren von Langzeitstudenten erheben, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten. In Baden-Württemberg müssen bereits jetzt Studenten ab dem 14. Semester halbjährlich 1000 Mark bezahlen.

AP

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