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Gesundheit: Studiengebühren: "Wir trauen Bulmahn keinen Millimeter mehr"

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Studiengebühren für Langzeitstudenten für zulässig zu erklären, hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Unterstützung erhält das CDU/FDP-regierte Baden-Württemberg von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Studiengebühren für Langzeitstudenten für zulässig zu erklären, hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Unterstützung erhält das CDU/FDP-regierte Baden-Württemberg von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn. Im ZDF-Morgenmagazin sprach sich die SPD-Politikerin für ein gebührenfreies Studium in der Regelstudienzeit plus vier Semestern aus. "Als Student hat man auch eine Verantwortung, in einer bestimmten Zeit sein Studium zu absolvieren." Damit widersprach Bulmahn einem Beschluss des SPD-Präsidiums, das noch im Januar Studiengebühren für das Erststudium ausgeschlossen hatte.

Vertreter der Studierenden reagieren mit Empörung. Im Wahlkampf habe sich Ministerin Bulmahn generell gegen Studiengebühren ausgesprochen, nach Amtsantritt habe sie versprochen, dass das Erststudium unabhängig von der Dauer kostenfrei bleiben solle, jetzt finde sie Gebühren für Langzeitstudenten in Ordnung, kritisiert Olaf Bartz vom Aktionbündis gegen Studiengebühren. "Wir trauen Bulmahn keinen Millimeter mehr."

Berlins Wissenschaftssenatorin Adrienne Goehler schließt Gebühren gegen Langzeitstudenten aus. Es werde keine Strafen bei Überschreitung von Regelstudienzeiten in Berlin geben, erklärte sie. Sie setze vielmehr auf Reformen in der Universität. Besser als eine Bestrafung mit 1000 Mark sei eine Beratung, wenn die Studienzeit nicht eingehalten wird. Verkürzen lasse sich das Studium, wenn jeweils Teile davon mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Während die Regierung von Baden-Württemberg es als Erfolg ansieht, dass innerhalb von zwei Jahren die Zahl der Studierenden im 14. oder einem höheren Semester von 37 000 auf 21 000 zurückgegangen sei, bewerten Studentenvertreter und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das anders: "Nach der Einführung der Gebühr hat es keine Flut von Abschlüssen gegeben", erklärt Christian Schneijderberg von der Landes-Asten-Konferenz in Baden-Württemberg. Viele der Langzeitstudenten müssten ihr Studium nun ohne Abschluss abbrechen, weil sie sich ein Examen nicht mehr leisten könnten.

Aus der GEW in Baden-Württemberg heißt es weiter: "Trotz der Niederlage können wir der neuen Situation etwas Positives abgewinnen: Der Weg nach Karlsruhe steht uns endlich offen." Eine Klägerin will Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

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