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Gesundheit: Studienplatzstreichungen: Jeder dritte Jura-Platz fällt weg

Die Hochschulrektoren wollen rund 40 Prozent der Jura-Studienplätze streichen. Im bundesweit zweitgrößten Studienfach stünden damit nur noch gut 10 000 Anfängerplätze zur Verfügung - gegenüber etwa 17 000 heute.

Die Hochschulrektoren wollen rund 40 Prozent der Jura-Studienplätze streichen. Im bundesweit zweitgrößten Studienfach stünden damit nur noch gut 10 000 Anfängerplätze zur Verfügung - gegenüber etwa 17 000 heute. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Klaus Landfried, betonte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Berlin, die Ausbildungsqualität in Jura müsse verbessert werden. An die Stelle der heute üblichen Massenvorlesungen sollen künftig mehr Kleingruppen mit maximal 25 Teilnehmern treten. Auch die deutschen Juristen sollen künftig schon im Studium mehr Fremdsprachen und Rhetorik lernen. Hintergrund der Diskussionen ist aber auch, dass sich die Berufsaussichten von Juristen verschlechtert haben. Eine Beschränkung der Zulassungszahlen im Studium allein aus Bedarfsgründen eines Berufes ist in Deutschland aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verboten.

"Jede Reform kann nur gelingen, wenn künftig weniger Studenten pro Professor auszubilden sind", sagte Landfried dazu. Heute kämen 150 bis 250 Jura-Studenten auf jeden Professor. "Die Universitäten sind der falsche Ort, um Leute, die für ein Studium nicht geeignet sind, von der Straße fernzuhalten", sagte Landfried auf die Frage, ob auch mehr Professoren zur Verbesserung der Betreuungsrelation akzeptiert würden. Rund ein Drittel der Studenten ist nach Auffassung des Vertreters des Fakultätentages fürs Studium nicht geeignet. Für die Zahl der Studienplätze ist der Curricularnormwert entscheidend. Die HRK will ihn von heute 1,7 auf 3,0 anheben. Darin stimmen die Rektoren mit den Justizministern überein. Sollte dies nicht gelingen, werden die Hochschulen nach Landfrieds Worten den Rechtsweg beschreiten. Ein Abbau von Studienplätzen verschärft aber zugleich das Problem: In Deutschland studieren nur 28 Prozent eines Jahrgangs. In anderen Industrieländern sind dies aber schon 40 Prozent und mehr.

Mit ihren Vorschlägen schalten sich die Hochschulrektoren in die laufende Auseinandersetzung um eine Reform des Jurastudiums ein. Diese scheint nun in eine entscheidende Phase zu gehen, da bis zum Sommer etliche Abstimmungsrunden geplant sind. Die Justizminister diskutieren die Reform mit wechselnder Beschlusslage bereits seit ungefähr vier Jahren. Den ursprünglichen Plan, Studium und Referendariat zu einer einphasigen Ausbildung zusammenzuführen, haben sie im November mit ihrem jüngsten Beschluss bereits wieder aufgegeben. Ein wesentliches Ziel der Reform ist durchgängig die Reduzierung der Studentenzahl. Baden-Württemberg hat nach dem Scheitern seiner Reformvorstellungen enttäuscht in der vergangenen Woche eigene Eckpunkte für neue Landesregelungen verabschiedet. Die Kultusminister befassen sich an diesem Donnerstag mit dem Thema.

Berufsziel Anwalt

Die Rektoren fordern in ihren Reformvorschlägen darüber hinaus ein Studentenauswahlrecht der Hochschulen und mehr Gestaltungsspielräume der Hochschulen. Gefragte Studienschwerpunkte wie Steuer-oder Wirtschaftsrecht sollten ausgebaut werden. Die Hochschulen sorgen sich auch um die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Juraausbildung. Englisch werde auch in den juristischen Berufen immer wichtiger. Studenten könnten im Ausland oft auch ihr Studium erheblich schneller abschließen und hätten zudem mehr Schulung etwa in der Verhandlungsführung.

Die Fakultäten wollen, dass künftig 40 Prozent der Fachqualifikationen von den Hochschulen geprüft werden sollen statt von den staatlichen Prüfungsämtern. Als "Revolution" bewertete das der Vorsitzende der entsprechenden HRK-Arbeitsgruppe Hommelhoff aus Heidelberg. Zudem sollten Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt werden, so dass diejenigen, die nicht in den Staatsdienst wollen, bereits mit dem Bachelor die Hochschule verlassen können.

Alle Reformüberlegungen wollen die Juristenausbildung künftig stärker an einer vielfältigen Berufspraxis und weniger am Richteramt ausrichten. Die meisten Juristen werden später ohnehin Anwalt. Landfried sprach von 85 Prozent. In Baden-Württemberg soll nach den jetzt abgestimmten Reformplänen künftig im zweiten Examen auch die "Anwaltseignung" geprüft werden. Der praktische Vorbereitungsdienst wird dort nach Berufsfeldern strukturiert und und in eine Praxis- und eine Berufseinarbeitsphase aufgeteilt. Im Studium sollen die Zwischenprüfungen künftig obligatorisch werden und zur Exmatrikulation führen können. Die Eckpunkte für ein neues Gesetz wurden bereits vom Ministerrat des Landes (Kabinett) gebilligt.

Anlass für den baden-württembergischen Sonderweg war die neue Linie der Justizminister. Nach personellen Veränderungen durch mehrere Landtagswahlen ist dort die ursprüngliche Mehrheit für die Einführung der einphasigen Ausbildung gekippt. Im November haben sich die Minister nun darauf verständigt, über eine Reform weiterhin nachzudenken. Zu den Prüfaufträgen gehören die Gestaltung einer "effektiven Zwischenprüfung", die zur Exmatrikulation führen kann, eine stärkere Ausrichtung auf den Anwaltsberuf und die Einführung von Diplomstudiengängen. Bisher werden Jurastudien in der Regel mit zwei Staatsexamen abgeschlossen.

Zusätzliche Bewegung in diese Diskussion hat in der Vorwoche ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes gebracht. Die Universität des Saarlandes muss danach den Studienabschluss "Diplom-Jurist" einführen, um Perspektiven auch für Juristen zu schaffen, die nicht in den Staatsdienst wollen.

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