zum Hauptinhalt

Gesundheit: Wer länger forschen darf

Der Bundestag kippt die 12-Jahres-Regel

Nachwuchswissenschaftler, die Forschungsgelder einwerben, können jetzt länger als bisher beschäftigt werden. Mit einem Gesetz „zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft“, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, ist die umstrittene 12-Jahres-Regelung gekippt. Seit 2002 musste die Qualifikationsphase nach 12 Jahren (Mediziner 15 Jahre) beendet sein. Wer danach keine Professur hatte, sollte den Wissenschaftsbetrieb verlassen, befand die damalige Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD).

Nun wird die Befristungsregelung für Mitarbeiter in Drittmittelprojekten geändert. Wissenschaftliches oder technisches Personal an Hochschulen oder außeruniversitären Instituten kann über 12 Jahre hinaus beschäftigt werden, „wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird“. Wer also in einem Team arbeitet, das erfolgreich Forschungsgelder von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), vom Bund oder der Industrie einwirbt, kann ohne Zeitbegrenzung weiter beschäftigt werden. Verlängert wird die weiterhin geltende 12-jährige Qualifizierungsphase auch durch eigenen Nachwuchs: Pro Kind bekommen Wissenschaftler einen Bonus von zwei Jahren. Dies solle sie ermutigen, „bereits in jungen Jahren eine Familie zu gründen“, erklärte Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU).

DFG-Präsident Matthias Kleiner begrüßte das neue Gesetz, das dem wissenschaftlichen Nachwuchs „attraktive und verlässliche Karriereperspektiven“ biete, sagte Kleiner. Dazu gehörten auch alternative Karrierewege neben der Professur. Daher befürworte er die vorgesehenen neuen Regeln für Zeitverträge – wenn solche Beschäftigungen in Forschung und Lehre finanziert werden könnten und die wissenschaftliche Qualität der Beschäftigten und Projekte sichergestellt sei. „Dies ist in DFG-Verfahren immer der Fall“, betonte Kleiner.

Wedig von Heyden, Generalsekretär des Wissenschaftsrats, ist „sehr zufrieden mit der neuen Regelung“. Die Bundesregierung habe „eine wichtige Forderung aus der Wissenschaft aufgegriffen“. Das Gesetz sei aber vor allem ein Signal an den wissenschaftlichen Nachwuchs: „Leistungsstarke Nachwuchskräfte haben in Deutschland jetzt deutlich bessere Perspektiven“, sagte von Heyden. So sieht es auch Meinhard Hahn von der Initiative „Wir wollen forschen – in Deutschland“. Die drittmittelabhängige Weiterbeschäftigung könne dazu beitragen, „gute Köpfe zu halten“. „Aber sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln zu müssen, bleibt eine eingeschränkte Lebensperspektive“, sagte Hahn, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Das Ziel sei weiterhin ein Wissenschaftstarifvertrag, wie ihn auch der Wissenschaftsrat gefordert hatte. Exzellente Forscher müssten auch unterhalb der Professur unbefristet beschäftig werden können – mit einer Kündigungsoption, falls die Drittmittel wegfallen. Das Gesetz soll voraussichtlich im März in Kraft treten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false