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Gesundheit: Wer zu lange studiert, kann rausfliegen

Langzeitstudenten an der Freien Universität droht in Zukunft die Exmatrikulation. Berlins Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) hat den Weg dazu jetzt freigemacht, indem er die neue Satzung für Studienangelegenheiten der Uni vom Herbst als rechtsgültig erklärt hat.

Langzeitstudenten an der Freien Universität droht in Zukunft die Exmatrikulation. Berlins Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) hat den Weg dazu jetzt freigemacht, indem er die neue Satzung für Studienangelegenheiten der Uni vom Herbst als rechtsgültig erklärt hat. Bislang wurden Berliner Langzeitstudenten lediglich zu einer Beratung gezwungen, die aber folgenlos blieb. An der FU werden den Studenten in diesem Pflichtgespräch von nun an Auflagen gemacht.

Die Studenten erhalten eine Frist, nach deren Ablauf sie bestimmte Scheine nachweisen müssen oder die Anmeldung zur Prüfung. Ob die Studenten diese Auflagen erfüllt haben, wird dann in einem weiteren Gespräch überprüft. Gelingt es den Betroffenen nicht, Leistungen aus den letzten beiden Semestern nachzuweisen, können sie zwangsweise exmatrikuliert werden. Davon gefährdet sind nach Angaben der FU rund 7 000 der insgesamt 42 000 FU-Studierenden, die die Regelstudienzeit um vier oder mehr Semester überschritten haben.

Die FU reagiert mit der Verschärfung der Regeln auf den Hochschulvertrag mit dem Berliner Senat. Darin ist festgeschrieben, dass die Unis einen Teil der Landesmittel nur dann bekommen, wenn sie bestimmte Leistungen erfüllen. Dazu gehören auch Erfolge in der Lehre. Je mehr Studenten den Abschluss in der Regelstudienzeit schaffen, desto mehr Geld bekommen die Unis, während sie die Langzeitstudenten Geld kosten. Der FU zufolge geht es um einen jährlichen Betrag von rund sechs Millionen Euro. In die „Zwangsberatung“ mit einem Professor muss, wer bei der Rückmeldung zum siebten Fachsemester noch keine Zwischenprüfung bestanden hat und wer die Regelstudienzeit um zwei Semester überschritten hat, aber noch nicht zur Abschlussprüfung gemeldet ist.

In den meisten Fächern kommt die Einladung zum Gespräch bei der Rückmeldung zum 12. Semester. Von der Exmatrikulation bedroht ist außerdem, wer an der Beratung bereits teilgenommen hat, die Regelstudienzeit bei der Rückmeldung aber um vier Semester überschritten hat und noch immer nicht zur Abschlussprüfung gemeldet ist.

Zu einer großen Exmatrikulationswelle dürfte es an der FU aber kaum kommen. „Bis zur Exmatrikulation ist es ein weiter Weg“, sagt Beate Hammers vom Präsidialamt der FU. Die beratenden Professoren würden jeden Fall einzeln überprüfen. Die Rechtsabteilung der Uni erarbeitet dafür gerade die Kriterien. Der alleinerziehenden Mutter oder dem Studenten, der einen Pflegefall in der Familie betreuen muss, droht keine unmittelbare Gefahr. Die Uni wolle mit dem Schritt vor allem die „Karteileichen“ aus ihrer Statistik entfernen und Studenten mit „psychologischen Barrieren oder persönlichen Problemen“ besser unterstützen, so Hammers. Und natürlich steht es den Zwangsexmatrikulierten frei, sich in einem anderen Fach oder an einer anderen Uni zu immatrikulieren. Anja Kühne

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