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Gunther von Hagens: Anklage wegen Titelmissbrauchs

Plastinator Gunther von Hagens muss sich seit heute in einem Berufungsverfahren wegen Titelmissbrauchs vor dem Heidelberger Landgericht verantworten.

Heidelberg - Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Deutschland einen Professorentitel einer chinesischen Universität verwendet zu haben, ohne dessen Herkunft anzugeben. In erster Instanz war der Leichen-Plastinator deshalb vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe von 108.000 Euro verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten dagegen Rechtsmittel ein.

Hagens hatte 1999 von der chinesischen Universität Dalian den Titel "Visiting Professor" (Gastprofessor) für fünf Jahre verliehen bekommen. In Deutschland soll er unter anderem ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung mit "Prof. Dr. Gunther von Hagens" unterschrieben haben. Auflagen deutscher Behörden, den Professorentitel nur mit dem Zusatz "VRC" für Volksrepublik China zu verwenden, soll er missachtet haben.

Im ersten Prozess hatte das Amtsgericht den Angeklagten wegen Titelmissbrauchs in vier Fällen verurteilt. Die Geldstrafe wurde in 90 Tagessätze zu je 1.200 Euro aufgeteilt, womit Hagens als nicht vorbestraft gelten würde. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine deutlich höhere Geldstrafe gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Für das Berufungsverfahren sind bis zum 28. September drei Verhandlungstage vorgesehen. Hagens hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. (tso/ddp)

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