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Gustl Mollath hat gegen seinen Freispruch Revision beantragt.

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Gustl Mollath: Der Freispruch reicht ihm nicht

Gustl Mollath hat Revision gegen sein Freispruch-Urteil eingelegt. Das kommt nicht ganz unerwartet.

Der langjährige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath hat Revision gegen sein Freispruch-Urteil eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Regensburg bestätigte am Freitag einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Das Gericht hatte zwar im Wiederaufnahmeverfahren die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung als nicht erwiesen angesehen, den 57-Jährigen aber für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben.

Er wurde freigesprochen, da das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren nicht höher ausfallen durfte, als im ersten Prozess - dort war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Direkt nach dem Urteil hatte sich Mollath bereits ausgesprochen unzufrieden mit dem Richterspruch gezeigt. Die Körperverletzung könne er nicht auf sich sitzen lassen.

Ob die Revision gegen den jetzigen Freispruch statthaft und begründet ist, muss nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof entscheiden.

Die Erfolgsaussichten für Mollath sind allerdings gering: Nach der bisherigen Rechtsprechung und nach dem aktuellen Stand der Rechtsliteratur kann nach Angaben des Landgerichts Regensburg ein Angeklagter, der durch ein Urteil nicht beschwert wurde, keine Revision einlegen. Mollath will hier ein Novum erzwingen.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass er im Jahr 2001 seine damalige Frau körperlich massiv misshandelt und sich damit der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Da er zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung womöglich schuldunfähig war, sprach ihn das Landgericht aber dennoch von diesem Tatvorwurf frei. Mollath war mehr als sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht worden. Für diese Zeit sprach ihm das Gericht Anspruch auf eine Entschädigung zu. dpa/Tsp/AFP

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