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Haftbefehl: US-Gericht erlaubt Abschiebung Demjanjuks

Der mutmaßliche NS-Straftäter John Demjanjuk kann nach Ansicht eines Berufungsgerichts nach Deutschland abgeschoben werden.

Das zuständige Einwanderungs-Gericht im US-Bundestaat Virginia habe einen bestehenden Abschiebungsstopp des mutmaßlichen NS-Straftäters John Demjanjuk nicht verlängert. "Die Entscheidung bedeutet, dass Angestellte der Einwanderungsbehörden ihn nach Deutschland schicken können", wurde heute berichtet. Allerdings könnte die Familie des 89-Jährigen erneut Einspruch erheben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Urkrainer vor, im Zweiten Weltkrieg als Wachmann im Nazi-Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Im März hatte das Amtsgericht München Haftbefehl gegen ihn erlassen. Derzeit lebt er als Staatenloser im US-Bundesstaat Ohio.

Die Hinterbliebenen der KZ-Opfer drängen auf eine schnelle Abschiebung wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. Die Gruppe von Ehepartnern, Geschwistern und Kindern der Opfer habe sich in den Niederlanden formiert. Sie will einen schnellen Prozess vor einem deutschen Gericht.

Sollte es zu einem Verfahren kommen, wollen die Hinterbliebenen der Opfer als Nebenkläger auftreten, schreibt "Der Spiegel". Das Ziel der Gruppe sei "nicht Rache, sondern Gerechtigkeit", sagte ihr Rechtberater, der Kölner Professor Cornelius Nestler. Das Gericht solle feststellen, ob Demjanjuk "an der Mordmaschinerie in Sobibór beteiligt" gewesen ist. Die Höhe der Strafe sei von geringerer Bedeutung.

Das Ringen um die Abschiebung Demjanjuks dauert bereits seit Wochen an. Als Grund für den Antrag auf Verlängerung des Abschiebungsstopps wurde der schlechte Gesundheitszustand des 89-Jährigen geltend gemacht. (aku/dpa)

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